Internetstrafrecht: bundesweite Razzia mit mehr als 100 Hausdurchsuchungen bei Darknet-Usern

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Die Ermittlungsbehörden haben in dieser Woche eine bundesweite Razzia im Bereich der Internetkriminalität durchgeführt. Laut Pressemitteilung der Polizei Berlin gab es in mehr als 120 Wohnungen vollstreckte Durchsuchungsbefehle. Im Blick waren hier die sogenannten Darknet-User. Bei dem blumigen Begriff handelt es sich um verschiedene Peer-to-Peer-Netzwerke, zu denen man meist eingeladen werden muss. Die Ermittler vermuten, dass in diesen speziellen Netzwerken Verabredung und Durchführung von Straftaten geschehen. So soll es neben Drogen-und Waffenhandel, auch um Computerbetrugsvorwürfe und Datendiebstahl gehen.

Wie sollte ich mich bestmöglich verhalten, wenn es zu einer Durchsuchung durch die Ermittlungsbehörden bei mir gekommen ist?

Die oberste Regel lautet dabei: Schweigen ist Gold. Sie haben ein Schweigerecht und sollten dieses auch dringend wahren. Weiter ist es wichtig, keinen Widerstand gegen die Durchsuchung zu leisten. Rufen Sie schnellstmöglich einen Rechtsanwalt für Strafrecht an. Wenn möglich sollten Sie unabhängige auf die Beiziehung von unabhängigen Durchsuchungszeugen bestehen, um eine genaue Beobachtung der Ermittler sicherzustellen. Sie sollten nichts unterschreiben, da dies ggf. als Schriftprobe gegen Sie verwendet werden könnte.

Was sind die Besonderheiten im Internetstrafrecht?

Das Recht passt sich nur langsam an die veränderte Wirklichkeit der digitalisierten Gesellschaft an. Diese Entwicklungslücke bietet Verteidigungschancen, die es zu nutzen gilt. Bei Cyberkriminalität geraten die Behörden auch oft an die Grenze des technischen Verständnisses. Für die Beschuldigten eines Ermittlungsverfahrens bedeutet dies meist lange Wartezeiten auf die Rückgabe der PCs, Handys und Tablets.

Wir vertreten Sie bundesweit in Strafverfahren.


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