Investieren in Luxus – oder Ferienimmobilien in Italien

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Der Kauf der eigenen Immobilie in Italien, egal ob als Ferienimmobilie, geschäftlicher Zweitsitz oder gar als erster Wohnsitz, sollte stets unbeeinflusst von einer etwaigen Immobilienkrise in Italien verlaufen.

Zwar sanken die Immobilienkäufe in Italien zwischen 2008 und 2014 um schätzungsweise 40 %, wer sich jedoch für einen Kauf der eigenen Immobilie in Italien entscheidet, sollte von dieser Zahl unbeeindruckt bleiben. In Italien hat die Immobilienkrise nämlich ohnehin keinen nennenswerten Einfluss auf den Wert von Immobilien genommen, im Gegenteil trotz sinkender Käuferzahlen, sind die Immobilienpreise gleichgeblieben.

Insbesondere für das Luxussegment in Italien, also Immobilienobjekte im Millionen-Euro-Bereich gibt es nach wie vor keinerlei Nachlässe. Im Gegenteil: Makler berichten sogar, dass die Nachfragen nach repräsentativen Villen in Italien, beispielsweise am Comer See oder der Toskana, deutlich steigen.

Anders als in anderen südlich gelegenen Ländern Europas, besteht in Italien eine deutlich geringere Gefahr des rasanten Wertverlustes einer Immobilie durch die frühere Immobilienkrise. Es ist im Übrigen zu erkennen, dass sich der italienische Immobilienmarkt seit 2015 zu erholen scheint.

Bei der Suche der Objekte sollte man jedoch von Anfang an Vorsicht walten lassen, denn leider werden häufig Immobilienmakler mit der Suche von Objekten beauftragt, die zweifelsohne die emotionale Kaufentscheidung hervorragend beeinflussen können, aber nicht immer zu einer rechtlichen Abwicklung des Immobilienkaufs führen, die dem deutschen Kaufinteressenten behagt.

Grundsätzlich gilt als Tipp: Achten Sie darauf, dass das Immobilienmaklerbüro oder der Einzelmakler stets bei der italienischen Handelskammer gelistet ist.

Als sinnvoll hat es sich herausgestellt, den Immobilienkauf von der Suche über ein Immobilienmaklerbüro bis zur rechtlichen und finalen Abwicklung des Notartermins, anwaltlich begleiten zu lassen. Häufig vereinfacht es sogar die anwaltliche Arbeit von Anfang an, einen rechtlich abgesicherten Rahmen zu stecken. Der Grund dafür liegt im italienischen Recht, denn im italienischen Recht werden zu einem deutlich früheren Zeitpunkt als nach deutschem Recht verbindliche Kaufentscheidungen durch vermeintliche Angebotsschreiben zu Lasten der Käufer getroffen. Dies ist den Käufern aber meist nicht bewusst. Wurde beispielsweise von dem deutschen Käufer bereits ein Kaufangebot gegenüber dem Maklerbüro abgegeben, um sich die Immobilie „reservieren“ zu lassen, so ist es schwer eine solche Entscheidung ohne finanziellen Schaden rückgängig zu machen.

Weitere Informationen rund um das Thema „Immobilien in Italien“ erfahren Sie auch auf unserer Kanzleiseite im Internet.



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