Investitionsgarantien: Entschädigung prüfen! Anwaltsinfo

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Unternehmen, die mit Investitionsgarantien des Bundes abgesichert sind, können prüfen lassen, ob sie eine Entschädigung für eingetretene Verluste fordern können, worauf Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB mit Sitz in Berlin hinweisen.

Zum Beispiel betrifft das aktuell Unternehmen, die geschäftlich in Russland tätig waren/sein wollten und sich dort mit staatlichen Investitionsgarantien abgesichert hatten.

Denn seit dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine sind bei diversen Unternehmen, die geschäftlich in Russland tätig sind/waren oder sein wollten, inzwischen erhebliche Verluste eingetreten, z.B. auch durch inzwischen verhängte Sanktionen oder sonstige wirtschaftliche Verschlechterung der Lage.

Dabei sollten Unternehmen berücksichtigen, dass die Bundesrepublik Deutschland deutsche Investoren mit sog. Investitionsgarantien gegen politische Risiken im Ausland absichert.

Diese Investitionsgarantien sollen also das Risiko bei Auslandsgeschäften absichern und betroffenen Unternehmen eine zusätzliche Sicherheit bieten, weil dadurch Schäden für die betroffenen Unternehmen, die Investitionen vornehmen oder Geschäfte tätigen, vermieden werden sollen.

Die Investitionsgarantien des Bundes stehen deutschen Unternehmen zur Verfügung um somit betroffene Unternehmen vor Risiken zu schützen.

Das Unternehmen, dass eine Investitionsgarantie erhalten hat, kann dabei überprüfen lassen, ob der Bund im Schadensfall entstandene Vermögensverluste im Rahmen der Garantie ausgleichen  muss.

Betroffene Unternehmen sollten dabei nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten immer im jeweiligen Einzelfall Art und Umfang einer geschlossenen Investitionsgarantie überprüfen lassen, z.B., ob im jeweiligen Vertragswerk der Enteignungsschutz und die Entschädigungspflicht klar festgelegt sind.

Ebenso sollte immer im jeweiligen Einzelfall überprüft werden, wie die Entschädigungszahlungen im Schadensfall festgelegt wurden und weiterhin sollten betroffene Unternehmen nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten immer genau überprüfen, ob die Dokumente für den Nachweis der Höhe eines eventuell bereits eingetretenen Schadens ausreichend sind zum Nachweis des Schadens.

Betroffene Unternehmen, die mit Investitionsgarantien z.B. des Bundes im Russlandgeschäft abgesichert sind, können gerne ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen und können sich gerne an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB wenden, die seit dem Jahr 2002, und somit seit mehr als 20 Jahren, schwerpunktmäßig im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig sind.





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