Onecoin: Anleger hoffen auf Entschädigung! Anwaltsinfo

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Anleger des sog. OneCoin-Unternehmensverbundes können, nachdem der Prozess in dem Fall vor kurzem mit langen Haftstrafen endete, prüfen, ob sie nicht die Chance haben, überwiesene Gelder im Wege der Rückgewinnungshilfe zurück zu erhalten, wie Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB mit Sitz in Berlin, die bereits One-Coin-Anleger vertreten, betroffene OneCoin-Anleger hinweisen. Viele Anleger investierten ihr Geld bei OneCoin, um hiermit langfristig hohe Gewinne zu erzielen. 

Bei Onecoin konnten sich Anleger z. B. über Packages, z. B. sog. „Tyccon Trader Packages“, bei OneCoin beteiligen und ihnen wurden hohe Gewinne in Aussicht gestellt, denn bei OneCoin sollte es sich um die erste „transparente, globale Kryptowährung für Jedermann“ handeln.

OneCoin wurde als vom gesamten westlichen Geldsystem unabhängige Geld-Alternative beworben, insgesamt dürfte OneCoin rund um die bulgarische „Krypto-Queen“ Ruja Ignatova, die sich seit gut sechs Jahren auf der Flucht befindet, bei Anlegern mehrere Milliarden US-Dollar eingesammelt haben. 

Das Landgericht Münster hat nun drei Mithelfer zu jahrelangen Haftstrafen verurteilt, nämlich die Angeklagten H und R zu Haftstrafen von vier und ca. fünf Jahren Haft, auch ein Anwalt wurde wegen "Geldwäsche" zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt.

Aufgrund des Urteils können sich Anleger Hoffnung auf Entschädigung machen, denn so hatte das Landgericht Münster Medienberichten zufolge (siehe Wirtschaftswoche online vom 08.01.2024) entschieden, Gelder in Höhe von 28 Mio. € auf Konten des Unternehmens IMS, auf das Anleger teilweise in dem Onecoin-Komplex Gelder überwiesen hatten, einzuziehen.

Für betroffene Onecoin-Anleger, die auf ein Konto des Unternehmens IMS Gelder einbezahlt hatten, könnte dies somit interessant sein, und sie können versuchen, hier Gelder im Wege der sog. "Rückgewinnungshilfe" zurück zu erhalten.

Allerdings gibt es für die Geltendmachung von Ansprüchen enge Fristen von teilweise einigen Monaten, die betroffene Anleger berücksichtigen müssen, damit der Auszahlungsanspruch nicht verfällt und das Geld an die Staatskasse wandert.

Anleger sollten daher nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten immer prüfen, ob sie eventuell auf diese sicher gestellten Gelder zugreifen können. Hier dürfte wie beschrieben Eile geboten sein.

Betroffene OneCoin-Kunden können sich an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB wenden.

Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte sind seit dem Jahr 2002 und somit seit über 20 Jahren, überwiegend im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig und daher mit Fällen wie diesem sehr versiert.



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