Ist ein Drogenkurier Mittäter oder nur Gehilfe ? - BGH vom 11.04.2022

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Ein Fahrer, der Drogen transportiert, kann Mittäter sein oder auch nur wegen Beihillfe strafbar sein.

Gemäß § 27 Abs. 2 StGB richtet sich die Strafe für den Gehilfen richtet nach der Strafdrohung für den Täter. Sie ist nach § 49 Abs. 1 StGB zu mildern. Mittäter nach § 25 Abs. 2 StGB ist, wer nicht nur fremdes Tun fördert, sondern einen eigenen Tatbeitrag derart in eine gemeinschaftliche Tat einfügt, dass sein Beitrag als Teil der Tätigkeit des anderen und umgekehrt dessen Tun als Ergänzung seines eigenen Tatanteils erscheint (BGH 1 StR593/18).

Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss  v. 11.4.2022 (Az: – 4 StR 461/21) den Schuldspruch eines Landgerichts wegen Mittäterschaft aufgehoben. Im betreffenden Fall betrieb der Angeklagte im September 2020 einen Lieferservice für Betäubungsmittel als sogenanntes "Kokstaxi".Ungeklärt blieb, ob der Angeklagte sich selbst als Verkäufer betätigte und das Rauschgift sowie das Handy selbst in das Fahrzeug verbracht hatte oder ob er das Fahrzeug wissentlich bereits mit den Betäubungsmitteln und dem Mobiltelefon übernommen hatte (BGH, Beschluss  v. 11.4.2022, Az: – 4 StR 461/21).

Mittäterschaft kommt nach der Rechtsprechung des BGH nur dann in Betracht, wenn der Beteiligte erhebliche, über den reinen Transport hinausgehende Tätigkeiten entfaltet, am An- und Verkauf des Rauschgifts unmittelbar beteiligt ist oder sonst ein eigenes Interesse am weiteren Schicksal des Gesamtgeschäfts hat, weil er eine Beteiligung am Umsatz oder zu erzielenden Gewinn erhalten soll (vgl. BGH, Beschluss vom 12. August 2014 - 4 StR 174/14). Da aus Sicht des 4. Strafsenats unklar blieb, ob der Angeklagte unmittelbar am Verkauf der Betäubungsmittel beteiligt war oder lediglich die über die Chatgruppe getätigten Bestellungen ausfahren und den zuvor schon unabhängig von seiner Mitwirkung festgesetzten Kaufpreis entgegennehmen sollte, hob er den Schuldspruch des Landgerichts auf.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Christian Steffgen ist seit 30 Jahren im Strafrecht spezialiert. Er hat sehr viele BtM-Verfahren erfolgreich zu Einstellungen oder Freisprüchen geführt.


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