Ist ein Samstag im Mietvertrag auch ein Werktag?

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Viele Erwerbstätige müssen auch am Samstag arbeiten. Wenn andere einkaufen oder gemütlich am Samstag zum Essen gehen, schuften andere Menschen, um am Samstag auch die Bedürfnisse derer zu erfüllen, die ihr Wochenende genießen.

Wie sieht es aber mit Regelungen bei Zahlungsverpflichtung in Mietverträgen zu einem bestimmten Werktag aus? Ist ein Samstag in diesem Fall auch ein Werktag?

In den meisten Mietverträgen und laut Gesetz muss die Miete für eine Wohnung bis zum 3. Werktag eines Monats gezahlt sein. Wenn es um die Frage geht, ob die Miete noch innerhalb dieser Frist gezahlt wurde, zählen Samstage nach einer neuen Entscheidung des Bundesgerichtshofs nicht zu den Werktagen. Da Banken und Sparkassen am Samstag geschlossen haben und auch keine Überweisungen vornehmen, würde die Einbeziehung von Samstagen in die 3-Werktage-Frist auf eine Verkürzung dieser Frist hinauslaufen. Die vom Gesetzgeber vorgesehene Schonfrist für den Mieter umfasst daher nur Bankarbeitstage. Der Mieter kann nur während dieser Tage mit einer rechtzeitigen Weiterleitung der von ihm überwiesenen Miete ausgehen.


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