Ist eine Flucht vor der Polizei strafbar und welche Konsequenzen drohen allenfalls?

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Eingangs kann gesagt werden, dass grundsätzlich eine Flucht vor der Polizei an sich keine Straftat darstellt. Jedoch können den Flüchtenden zivilrechtliche Folgen treffen. Verletzt sich ein Polizist beispielsweise, weil die Flucht im Dunkeln erfolgte und über ein unebenes Gelände, wird das verbundene Risiko über das gewöhnliche, mit der Polizeiausbildung verbundene Risiko einer Verfolgung erhöht.

Selbstbelastungsfreiheit als verfassungsrechtlicher Grundsatz


Als Beschuldigter darf man grundsätzlich lügen. Man darf auch schweigen oder sogar weglaufen von der Polizei. Dies resultiert aus der verfassugnsrechtlichen Selbstbelastungsfreiheit. 

Wird jedoch das Risiko bei einer Flucht dermaßen erhöht, dass man als verfolgender Polizist Risiken eingehen muss, die über die alltägliche Lebenserfahrung eines Polizisten hinausgeht, kann man dafür als Flüchtender zur Haftung herangezogen werden. Es ist nämlich nicht alltäglich für einen Polizisten, dass man beispielsweise im Dunkeln durch unebenes Gelände rennt, über Geländer oder sogar Dächer springt usw. Jedenfalls ist dies immer im Rahmen einer Einzellfallbeurteilung zu betrachten. 

Grundsätzlich kann man daher sagen, dass nicht jede Flucht automatisch mit einer zivilrechtlichen Haftung einhergeht. Wird jedoch durch den Flüchtenden erkennbar das allgemeine Risiko erhöht und werden dadurch absolut geschützte Rechtsgüter, wie zB die körperliche Unversehrtheit des Verfolgenden verletzt, begründet dies auch eine Haftung für den Flüchtenden.

Ihr Rechtsanwalt Mag. Stefan Gamsjäger aus Innsbruck in Tirol 

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