Ist es legal, Follower zu kaufen?

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Es mag verlockend sein, sein Instagram-Profil mit dem Kauf von Followern aufzuwerten und so vielleicht die Möglichkeit auf eine lukrative Kooperation zu erhalten. Doch ist es wirklich legal, sich Follower oder Likes zu kaufen?

  1. Verstoß gegen Richtlinien der Plattformen

Die Richtlinien von Twitter, Facebook, Instagram & Co. enthalten regelmäßig ein ausdrückliches Verbot, Follower/Likes zu kaufen. Wer gegen diese Richtlinien verstößt muss mit Sanktionen wie z.B. das Setzen auf eine einsehbare Blacklist oder der Sperrung des Accounts rechnen.

Aber auch von Gesetzes wegen kann der Kauf von „Fake-Followern“ problematisch sein. Hierbei ist insbesondere zwischen Privatpersonen und geschäftlichen Accounts zu differenzieren. Für geschäftliche Accounts sollte ein Kauf von Followern in jedem Fall vermieden werden, da ansonsten wettbewerbsrechtliche Sanktionen oder sogar ein Strafverfahren drohen können.

  1. Verstoß gegen Wettbewerbsrecht 

Sogenannte „unlautere geschäftliche Handlungen“ sind nach dem UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) verboten. Eine solche verbotene Handlung könnte aber mit dem Suggerieren einer besonderen Beliebtheit durch Fake-Follower, die es in der Realität gar nicht gibt, vorliegen. Dies ist umso kritischer zu bewerten, als hierdurch entgeltliche Kooperationen mit Werbeunternehmen eingegangen werden, die gerade nur aufgrund der hohen (Fake-)Followeranzahl eingegangen wurden.

Vergleichbar ist der Kauf von Fake-Followern oder Likes mit bewusst unwahren Bewertungen von Produkten im Internet, welche einheitlich als wettbewerbswidrige Handlung eizuordnen sind. In beiden Fällen werden verfälschte „Like“ Bewertungen abgegeben, die die Popularität des Unternehmens aufwerten sollen. Das Unternehmen erzielt so einen unlauteren Wettbewerbsvorteil gegenüber einem Unternehmen, welches sich seine Reputation erst legal aufbauen muss.

Influencer und Unternehmen laufen daher bei dem Kauf von Fake-Followern Gefahr, Schadensersatzansprüchen nach dem Wettbewerbsrecht ausgesetzt zu sein.

  1. Ist das Kaufen von Fake-Followern sogar strafrechtlich verfolgbar? 

Der Kauf von Followern selbst wird nicht als „strafbarer“ Betrug bewertet. Allerdings kann die kommerzielle Nutzung des Profils mit Werbung nach einem Followerkauf strafbar sein, wenn durch die Täuschung ein Vermögensvorteil erzielt wird. Hier kann es sich aufgrund von Gewerbsmäßigkeit auch um einen besonders schweren Fall des Betruges handeln.

Fazit: Kunden wird durch gekaufte Likes/Follower Beliebtheit und Seriosität vorgegaukelt, die nicht echt ist. Dies führt zu einer Wettbewerbsverzerrung, die rechtlich Schadensersatzansprüche nach sich ziehen kann und ggf. sogar zu einer strafrechtlichen Verfolgung führen kann.

Hast du weitere Fragen zu diesem Thema oder willst vielleicht selbst einen Mitbewerber, der sich durch den Kauf von Followern und/oder Likes einen rechtswidrigen Wettbewerbsvorteil verschaffet hat, abmahnen? 

Dann stehe Ich dir für eine unverbindliche kostenlose erste Einschätzung der Rechtslage jederzeit unter www.ledererlegal.com zur Verfügung.

Foto(s): Bill Oxford


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