Ist für die Auflösung einer GbR ein Auflösungsvertrag notwendig? Vorteile und Nachteile im Überblick.

  • 2 Minuten Lesezeit

Die Auflösung einer GbR kann diverse Fragestellungen und Problempunkte mit sich bringen. Häufig werden diese erst bei genauerer Befassung mit der Liquidation und Auflösung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) erkennbar.

Zur Auflösung, Liquidation und Abwicklung einer GbR siehe auch meine Artikel:

"Wie kann eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) aufgelöst werden? 5 Auflösungsmöglichkeiten im Überblick."

"Die verschiedenen Phasen einer Liquidation und Auflösung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)."

Ein Auflösungsvertrag ist nach der Intention des Gesetzgebers in den §§ 705 ff. BGB nicht erforderlich.

Zur strukturierten Liquidation und Abwicklung sowie der Vermeidung von Komplikationen und streitigen Fragen zwischen den Gesellschaftern und ggü. Dritten (insbesondere der Finanzbehörde), ist ein Auflösungsvertrag in der Praxis dringend anzuraten.

Die Vorteile eines GbR-Auflösungsvertrages sind u. a.:

  • Übersicht und Vorgabe für eine klar strukturierte Abwicklung der GbR;
  • Auflistung und Zusammenstellung zu klärender rechtlicher Fragestellungen im Zusammenhang mit der Liquidation;
  • Eruierung und Offenlegung steuerlicher Fallstricke;
  • klare Aufgabenzuweisung für die Abwicklung an die einzelnen Gesellschafter;
  • verbindliche rechtliche Regelungen für die Abwicklung, welche auch streitige Gesellschafter und Parteien binden;
  • rechtliche Folgen können durch vorgegebene Reihenfolgen für die Liquidation "gesteuert" werden, wodurch die jeweiligen rechtlichen Konsequenzen nicht "unerwartet" eintreten;
  • Haftungsthematiken und Vertragsstrafen können für eine reibungslose Abwicklung geregelt und beschlossen werden.

Nachteile eines gesellschaftsrechtlichen Auflösungsvertrages sind u. a.:

  • zusätzlicher Zeit- und Kostenaufwand;
  • einmal getroffene Verpflichtung ist rechtlich bindend.



Dieser Artikel stellt keine konkrete und individuelle Rechtsberatung dar, sondern gibt lediglich einen groben Erstüberblick über die geschilderte rechtliche Materie. Rechtliche Sicherheit für Ihre konkrete Fallkonstellation können Sie nur durch abgestimmte Prüfung und Beratung eines fachkundigen Rechtsanwalts erhalten.

Gerne stehe ich Ihnen als Rechtsanwalt und Fachanwalt für eine rechtliche Beurteilung und Einschätzung Ihres Falles zur Verfügung und vertrete durchsetzungsstark und resolut auch Ihre Interessen. Kontaktieren Sie mich telefonisch oder Schreiben Sie mich an.

Ich berate bundesweit vor Ort oder via Zoom als Fachanwalt in den Rechtsgebieten Gesellschaftsrecht, Steuerrecht und Insolvenzrecht, insbesondere in den Städten und Großräumen um Stuttgart, Heilbronn, Karlsruhe, Freiburg, Ulm, Augsburg, München, Frankfurt, Wiesbaden, Saarbrücken, Kaiserslautern, Nürnberg, Saarbrücken, Düsseldorf, Köln, Hannover, Kassel, Leipzig, Dresden Bremen, Hamburg und Berlin.



#GbR #GesellschaftbürgerlichenRechts #Auflösung #Kündigung #Insolvenz #Tod #Gesellschafter #Gesellschaftszweck #Gesellschaftsvertrag #BeendigungGbR #Rechtsanwalt #Fachanwalt #Gesellschafterstreit #Auflösungsgrund #Auflösungsgründe #Auflösungsmöglichkeit #Liquidation #Auseinandersetzung #Vollbeendigung #Kapitalkonten #Auflösungsvertrag #Vorteile #Nachteile

Foto(s): Dr. Holger Traub

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. iur. Holger Traub - Dipl. Kfm.

Beiträge zum Thema