„Jigsaw“: Abmahnung durch die Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Studiocanal GmbH

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Berichten zufolge mahnt die Münchener Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Studiocanal GmbH wegen des Films „Jigsaw“ ab.

Jigsaw (auch bekannt als „Saw VIII“ oder „Saw Legacy“) ist ein US-amerikanischer Horror-Splatterfilm, welcher sich auf den insgesamt 8. Teil der „Saw“-Filmreihe beruft.

Inhaltlich handelt der Film von dem kriminellen Edgar Munsen, der ein „Spiel startet“. Dieses bringt seine Opfer jeweils in lebensbedrohliche Situationen, in denen meist mechanische Einrichtungen (Stichsägen etc.) verwendet werden, welche die Opfer foltern. Ihren drohenden Tod können die Opfer nur abwenden, indem sie sich selbst oder andere körperlich – unter anderem tödlich – verletzen.

Was wird von Ihnen verlangt?

Für das Anbieten des Films „Jigsaw“ verlangt Waldorf Frommer für die Rechteinhaberin Studiocanal GmbH nach den Grundsätzen der Lizenzanalogie einen Schadenersatz und Rechtsanwaltskosten. Diese betragen 915 Euro. Innerhalb einer kurzen Frist soll eine beigefügte Unterlassungserklärung unterschrieben werden.

Konkret bezieht sich der Vorwurf darauf, dass der Abgemahnte den Film über Internettauschbörsen zum Download bereitgestellt haben soll. Der Inhaber des Internetanschlusses ist stets auch der Adressat der Abmahnung, da über seinen Anschluss die Rechtsverletzung begangen worden sein soll.

Die Vorwürfe können unberechtigt sein!

Deshalb sollte eine Unterlassungserklärung nur abgegeben werden, wenn Sie für die Rechtsverletzung überhaupt verantwortlich sind. Ob Sie zur Verantwortung gezogen werden können und – wenn ja – in welchem Umfang, muss in jedem Fall vorab geklärt werden. Auf gar keinen Fall sollten Sie die der Abmahnung beiliegende Unterlassungserklärung einfach unterschreiben und zurückschicken!

Wie können Sie mit der „Jigsaw”-Abmahnung umgehen?

  • Lassen Sie sich nicht durch die kurzen Fristen irritieren, die oftmals nur gesetzt werden, um Sie zu vorschnellem Handeln zu zwingen.
  • Bleiben Sie ruhig und reagieren Sie besonnen. Eine Reaktion auf die Abmahnung sollte auf jeden Fall erfolgen. Sie riskieren sonst die Einleitung von Gerichtsverfahren, verbunden mit zusätzlichen Kosten.
  • Prüfen Sie, ob jemand aus dem Haushalt oder Freundeskreis für die Rechtsverletzung in Betracht kommt, wenn Sie nicht für den Rechtsverstoß infrage kommen.
  • In der Ihnen vorgegebenen Form sollte die geforderte Unterlassungserklärung nicht abgegeben werden. Dies kann dazu führen, dass Rechtsverletzungen – sogar lebenslang – zu Vertragsstrafen führen können. Unterschreiben Sie nichts ungeprüft!
  • Zahlungen sollten ohne sorgfältige anwaltliche Prüfung der Sachlage nicht erfolgen. Es gilt, jeden Einzelfall gesondert zu betrachten. Daher ist es unerlässlich, sich fachkundigen Rat zu holen.
  • Hüten Sie sich davor, die Sache selbst in die Hand zu nehmen und Ihren Standpunkt der abmahnenden Kanzlei zu erklären. Sie riskieren, der Gegenseite Informationen an die Hand zu geben, die gegen Sie verwendet werden können.

Wir beraten Sie gerne. Sie finden uns auf unserer Kanzleihomepage.

Ihr Rechtsanwalt Kai Jüdemann


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