Juni 2020: Abmahnung der Volkswagen AG durch Lubberger Lehment Rechtsanwälte Partnerschaft mbB

  • 3 Minuten Lesezeit

1. Was wird für die Volkswagen AG abgemahnt?

Es liegt mir eine Abmahnung der Lubberger Lehment Rechtsanwälte Partnerschaft mbB (dort: RA Martin Fiebig) vor. Herr Rechtsanwalt Fiebig beanstandet für die Volkswagen AG den Vertrieb von Merchandise-Artikeln, unter anderem T-Shirts, unter Verwendung von geschützten Marken. Diese seien die Wort-/Bildmarke „VW im Kreis“, die Wortmarke „VW“ sowie die dreidimensionale Marke „Bulli 3D“.

Durch die Verwendung der Marke „VW im Kreis“ und „Bulli 3D“ liege eine Verletzung der Rechte der Mandantin an diesen Marken gem. Art. 9 (2) lit. c) UMV bzw. § 14 Abs. 2 Nr. 1 u 2 MarkenG vor.

Auch die Verwendung der Wortmarken „VW“ und „Bulli“ in den Produktbezeichnungen stelle eine Markenrechtsverletzung gem. Art. 9 (2) lit. a) und c) UMV bzw. §14 Abs. 2 Nr. 1 u Nr. 3 MarkenG dar.

2. Was wird laut Abmahnung gefordert?

Rechtsanwalt Martin Fiebig fordert, die Rechtsverletzung zu beenden, durch die eine Wiederholungsgefahr begründet worden sei. Zur Ausräumung der Wiederholungsgefahr wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert, die mit einer Vertragsstrafe von 5.100 Euro für jeden Fall der Zuwiderhandlung bewehrt sein soll.

Außerdem soll der Abgemahnte anerkennen, dass er dem Grunde nach verpflichtet ist, der Volkswagen AG den durch die beanstandete wettbewerbswidrige Handlung entstandenen und noch entstehenden Schaden zu ersetzen. Überdies soll binnen 14 Tagen Auskunft erteilt werden, in welchem Umfang er die beanstandete Handlung begangen hat.

Der Streitwert wird mit 250.000 Euro beziffert, die Rechtsanwaltskosten, die der Abgemahnte begleichen soll, mit 2.928,90 Euro.

Die Antragsgegner wird weiterhin aufgefordert, dem Antragsteller Auskunft über die den Vertrieb der Produkte zu geben. Hierfür sollen chronologisch geordnete Verzeichnisse mit Namen und Anschriften der Vorlieferanten, gewerblichen Abnehmer sowie den Mengen der Waren angefertigt werden.

Außerdem wird dazu aufgefordert, sämtliche dieser Produkte, die sich in Besitz befinden, auf eigene Kosten zur Vernichtung an die Lubberger Lehment Rechtsanwälte Partnerschaft mbB herauszugeben.

3. Was empfehle ich Ihnen?

Ungeachtet der Empfehlungen nicht fachkundiger Dritter, sollten Sie die Abmahnung unter keinen Umständen ignorieren und einfach liegen lassen. Sie sollten vielmehr äußerste Vorsicht walten lassen – allein schon im Hinblick auf die viele Jahre lang ggf. mehrfach drohende Vertragsstrafe. Die von der Lubberger Lehment Rechtsanwälte Partnerschaft mbB bereits vorbereitete Unterlassungserklärung hingegen sollten Sie auf gar keinen Fall einfach unterschreiben.

Die wichtigsten Punkte:

  • Unterlassen Sie den direkten Kontakt mit der Volkswagen AG oder mit Rechtsanwalt Martin Fiebig und überlassen Sie dies mir als Ihrem Fachanwalt.
  • Geben Sie ohne meine Beratung keine mündlichen oder schriftlichen Erklärungen ab, insbesondere keine strafbewehrte Unterlassungserklärung.
  • Das Internet bringt viele riskante Ratgeber hervor. Sie haben keine Sicherheit, dass die dort vorgehaltenen Informationen richtig oder auch nur vollständig sind, auch nicht, wenn sie von einem Rechtsanwalt stammen. Niemand haftet dort Ihnen gegenüber für Falschauskünfte!
  • Geben Sie ohne vorherige meine Beratung keine Auskünfte und überweisen Sie kein Geld.
  • Vernichten Sie keine Ware, ohne vorher mit mir gesprochen zu haben und schicken Sie diese auch nicht ggf. an den Lieferanten zurück!

4. Warum gerade Rechtsanwalt Dr. Damm?

Ich habe zum Gewerblichen Rechtsschutz promoviert und bilde mich als Fachanwalt ständig auf diesem Gebiet fort. Ich bin seit fast 15 Jahren fast ausschließlich im IT-/IP-Recht tätig und habe zahllose gerichtliche Fälle begleitet. Als Fachanwalt habe ich aufgrund meiner Spezialisierung eine erheblich höhere Erfahrung im Umgang mit Rechtsfällen aus dem Wettbewerbsrecht. Ich bin sowohl Fachanwalt für IT-Recht als auch Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz. Das Fernabsatzrecht, also der Verkauf von Waren und Dienstleistungen im Internet, und das Wettbewerbs-, Marken-, Design- und Urheberrecht sind damit ein zentraler Bestandteil meiner Arbeit.

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Rechtsanwalt
 Dr. jur. Ole Damm
 Fachanwalt für IT-Recht
 Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
 zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV Rheinland)


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