Kanzlei IPCL Rieck stellt Berechtigungsanfrage: GOTS-Logo & Organic 100 Content Standard für TreeBox

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Die Kanzlei IPCL Rieck & Partner Rechtsanwälte stellt eine Berechtigungsanfrage für Herrn Daniel Lukas, handelnd unter Treebox, Breitenbichl 8, 82256 Fürstenfeldbruck. Es wird eine Anfrage bzgl. der berechtigten Verwendung des GOTS-Logos und des Organic 100 Content Standard-Siegels gestellt.

Die Kanzlei IPCL Rieck & Partner Rechtsanwälte möchte im Auftrag von Herrn Daniel Lukas, handelnd unter Treebox auf Amazon, erfahren, ob der Angefragte berechtigterweise das GOTS-Logo und das Organic 100 Content Standard-Siegel verwendet.

Die Rechtsanwälte behaupten, dass Herr Daniel Lukas und der Angefragte Mitbewerber im wettbewerbsrechtlichen Sinn sind. Hierfür spräche, dass beide Baumwollbeutel verkaufen. Die Rechtsanwälte führen aus, dass nur Produkte mit dem GOTS-Logo versehen werden dürfen, wenn diese als Endprodukt tatsächlich dafür zertifiziert sind. Dass die dem Endprodukt dienenden Einzelstoffe GOTA-zertifiziert sind, würde dabei nicht ausreichen. Ferner müssen auch für die Nutzung des Organic 100 Content Standard-Siegels strenge Anforderungen erfüllt sein. Die Kanzlei IPCL Rieck & Partner Rechtsanwälte stellt diesbezüglich eine Anfrage, um vom Angefragten zu erfahren, aus welchen Gründen er sich berechtigt fühle, die jeweiligen Logos zu verwenden.

Haben auch Sie eine Berechtigungsanfrage erhalten?

Wenn auch Sie eine Berechtigungsanfrage erhalten haben, sollten Sie sich zunächst vergewissern, ob der gegen Sie gerichtete Vorwurf berechtigt ist. Wenn Sie feststellen, dass der Vorwurf der Anfragenden berechtigt ist, gilt es zügig zu reagieren. Häufig ist die Berechtigungsanfrage eine Vorstufe zur Abmahnung. Eine Abmahnung ist wiederum oft mit erheblichen Kosten verknüpft, sodass Sie sich dringend anwaltlich beraten lassen sollten.

Die Kanzlei Hämmerling von Leitner-Scharfenberg ist im Wettbewerbs-, Urheber- und Medienrecht verwurzelt, sodass Sie bei Berechtigungsanfragen von erfahrenen Rechtsanwälten beraten werden. Unsere Kanzlei vertritt bundesweit Mandanten und unsere Rechtsanwälte haben umfassende Kenntnisse im Umgang mit Berechtigungsanfragen und Abmahnungen. Wir sind gerne für unsere Mandanten da und das fängt bei uns mit einem kostenlosen Erstgespräch an!


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