Kanzlei Waldorf Frommer: Abmahnung für Studiocanal GmbH wegen Filesharing

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Wieder einmal legte uns einer unserer neuerlichen Mandanten uns eine Abmahnung der Anwaltskanzlei Waldorf Frommer, ausgesprochen im Auftrag der Studiocanal GmbH, vor. In der Abmahnung geht es um den Vorwurf von Filesharing an dem Film „Only the Brave (No Way Out: Gegen die Flammen)“.

Unserer Mandantschaft wird vorgeworfen, innerhalb einer Online-Tauschbörse, also einem sogenannten Filesharing-Programm wie z. B. BitTorrent, die Urheberrechte der Studiocanal GmbH an dem konkret genannten Filmwerk verletzt zu haben. Das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung stehe eigens dem Urheber des Werkes zu, also der Studiocanal GmbH. Durch die Verwendung eines Filesharing-Programms, wo getauschte Dateien automatisch auch hochgeladen, also öffentlich zugänglich gemacht werden, sei dieses Recht verletzt worden. Infolgedessen wird von unserer Partei neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auch die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrags in Höhe von 915,00 Euro gefordert. Dieser Betrag setzt sich aus 215,00 € Rechtsanwaltskosten und 700,00 € Lizenzschadensersatz zusammen.

Eine Abmahnung jagt Betroffenen meist zunächst erst einmal einen Schreck ein. Eine Abmahnung enthält viele Paragraphen, Zahlen und Fristen, die den Abgemahnten verunsichern können. Wir raten Ihnen, wenn Sie abgemahnt wurden, daher Folgendes:

- Unterzeichnen Sie nicht die beigefügte Unterlassungserklärung, diese kann als Schuldeingeständnis gewertet werden.

- Ignorieren Sie die Abmahnung nicht! Die Gegenseite könnte dann gerichtliche Schritte einleiten.

- Rufen Sie unsere Kanzlei an. Wir helfen Ihnen!

Im Hinblick auf die geltend gemachte Kostenforderung ist eine Beratung in Ihrem persönlichen Einzelfall erforderlich. Die Vorgehensweise hängt hier von der Frage ab, ob der vorgeworfene Verstoß zutrifft. Haben Sie den Verstoß begangen? Waren Sie es nicht? Kennen Sie den Täter? Hatten andere Personen Zugriff auf Ihren Internetanschluss? All diese Fragen werden wir mit Ihnen in einer ersten kurzen kostenlosen Ersteinschätzung besprechen, die für Sie völlig unverbindlich ist. Rufen Sie uns einfach an.

Sie sollten die Abmahnung auf keinen Fall ignorieren! Es sind uns viele Fälle bekannt, in denen die Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der vertretenen Rechteinhaber Mahnbescheide beantragt und sogar Klagen eingereicht hat.

Wenn Sie ebenfalls eine Abmahnung, einen Mahnbescheid oder gar einen Vollstreckungsbescheid durch eine der einschlägigen Kanzleien erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mitunserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehr als zweitausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.

Sie profitieren von unserer spezialisierten und persönlichen Beratung, Kostentransparenz von Anfang an, einer bundesweiten Vertretung und einer unkomplizierten Abwicklung des Mandates.

Für eine kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter der genannten Telefonnummer erreichen.

Sie können uns alternativ auch die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer neu gestalteten Kanzleihomepage oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de.

Wir vertreten Ihre Interessen bundesweit!


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