Kaufangebot für Forderungen im P&R Insolvenzverfahren: Investor bietet 14 %

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Die Aussicht auf eine gewisse Quote in dem Insolvenzverfahren der P&R-Gesellschaften hat das Interesse von Investoren geweckt. Nun gibt es hier ein großflächiges Angebot zum Ankauf der Forderungen der geschädigten Anleger. Der amerikanische Investmentfonds York Capital bietet den Betroffenen an, ihre Forderungen im Insolvenzverfahren aufzukaufen. 

Der Preis, der hierfür geboten wird, sind 14 % des Betrages, über den sich der Anleger mit dem Insolvenzverwalter (Herr Jaffé bzw. Herr Heinke) verglichen hat. Zusätzlich übernimmt York das Risiko, dass der Insolvenzverwalter aus diesen Verträgen irgendwann eine Anfechtung erklärt und bereits geflossene Ausschüttungen zurückfordert. Auch dann eventuell entstehende Anwaltskosten werden vom Investor übernommen. 

Eines ist klar: Das Angebot gibt es deswegen, weil das Unternehmen davon ausgeht, mehr als 14 % am Ende des Tages zu erhalten und so ein gutes Geschäft zu machen. Die Frage ist also, ob dieses Angebot für die Anleger deswegen überhaupt interessant ist. Die Antwort auf diese Frage muss jeder Anleger für sich selbst treffen. Zu unterschiedlich sind die individuellen Situationen, in denen sich die betroffenen Anleger befinden. Die Höhe der Forderung, das jeweilige Lebensalter, die eigene finanzielle Situation; all das sind Dinge, die bei der Frage, ob man das Angebot annehmen will, bedacht werden müssen.

Durchaus interessant kann es im Hinblick auf ein nahendes Anfechtungsrisiko werden, wenn Herr Jaffé tatsächlich eines Tages eine Anfechtung erklären sollte. Hier ist die Lage momentan so, dass vonseiten des Insolvenzverwalters rund 20 Musterverfahren eingeleitet wurden bzw. werden. Die Klagen wurden über die ganze Republik eingereicht, um von verschiedenen Gerichten eine Einschätzung zu bekommen. Letztlich wird es wohl bis zum Bundesgerichtshof gehen, um eine verbindliche Antwort auf die Frage zu bekommen, ob in dieser Situation eine Anfechtung möglich ist oder nicht. Knackpunkt dürfte sein, ob die Lage bei P&R vergleichbar mit einem vollständigen Schneeballsystem ist, bei dem es überhaupt keine Sachwerte gibt, sondern das Geld nur „im Kreis herumgereicht wird“. Denn für diesen Fall ist die Anfechtungsbefugnis des Insolvenzverwalters bereits anerkannt.

Ist das Anfechtungsrisiko nun hoch, weil man aus den Verträgen im Insolvenzverfahren schon Ausschüttungen erhalten hat, dann kann der Wert, den das Angebot von York hat, deutlich höher liegen als nur die 14 %, die nominell als Kaufpreis gezahlt werden. Denn die Rückforderung aus der Anfechtung und die im Anschluss sich wohl ergebenden Kosten für Gerichtsverfahren müssten ja noch hinzugerechnet werden.

Inzwischen hat sich der Insolvenzverwalter insoweit geäußert, dass er den Forderungskauf und die damit zusammenhängende Abtretung für unzulässig hält. Er geht davon aus, es gebe ein Abtretungsverbot in den P&R-Verträgen. Hierauf entgegnet York, dass die Forderungen nicht mehr aus den Verträgen bestehen, sondern aus dem Vergleich mit Herrn Jaffé und dieser nicht mit dem Abtretungsverbot belegt sei. Außerdem bietet York an, für den Fall, dass das Abtretungsverbot Bestand haben sollte, die wirtschaftlichen Folgen der Abtretung durch einen eigenständigen Vertrag zu regeln, sodass selbst für den Fall, dass das Abtretungsverbot Bestand haben sollte, die Freistellung des Anlegers erfolgen würde.

Abhängig von der rechtlichen Ausgangslage dürfte daher das Angebot von York in jedem Fall wirtschaftlich Bestand haben.

In zeitlicher Hinsicht sagt York zu, den Betrag von 14 % innerhalb von 30 Tagen ab Vertragsschluss auszuzahlen.

Im Insolvenzverfahren geht Herr Jaffé nach neuesten Meldungen davon aus, dass er etwa 1 Milliarde Euro aus den Containermieten erlösen kann. Wenn das sich als stichhaltig erweist und bis zum Ende des Insolvenzverfahren so durchgehalten werden kann, dann ist eine Quote von bis zu 30 % durchaus möglich. Herr Jaffé selbst sagt aber, dass dies davon abhängig ist, dass die Preisentwicklungen auf dem Containermarkt weiterhin konstant bleiben und seine Containerverwertung nicht gestört wird.

Insgesamt ist mit einer Dauer der Containerverwertung bis mindestens 2023 zu rechnen. Da Herr Jaffé die Auszahlung stückchenweise in Abschlagszahlungen bewerkstelligen will, wird es bis zur vollständigen Realisierung des Ausgleichs erst am Ende dieser Zeitspanne kommen, wenn die Container dann verkauft werden. 

Ob das Insolvenzverfahren dann schon beendet ist, ist nicht absehbar. Denn bis dahin wird Herr Jaffé vermutlich geklärt haben, ob er anfechten kann oder nicht. Ficht er dann im großen Stil gegen viele Tausend Anleger an und fordert die geflossenen Zahlungen zurück und wehren sich diese Anleger, dann besteht die Möglichkeit, dass mehrjährige Rechtsstreitigkeiten dann beginnen. An deren Ende stünde, wenn Herr Jaffé gewinnt, der Zufluss einer großen Menge Geld in die Insolvenzmasse. Gleichzeitig würde sich aber die Forderung der Anleger erhöhen. Es würde zu einer erheblichen Verlängerung des Insolvenzverfahrens kommen und zu einer Umverteilung zwischen den Anlegern, je nachdem wie viele Auszahlungen bereits geflossen sind.

Die Entscheidung zwischen dem Angebot von York und einem Verbleiben als Gläubiger im Insolvenzverfahren ist also auch eine Entscheidung zwischen einer schnellen Auszahlung eines geringen Geldbetrages und der Abgabe des Anfechtungsrisikos der Verträge im Insolvenzverfahren einerseits und andererseits der Aussicht auf eine deutlich höhere Quote in einer unbestimmten Zeit, aber dafür ein Verbleiben des Anfechtungsrisikos.

Nicht berührt von der Forderung von York sind die meisten anderen Verfahren im Themenkomplex P&R. Wenn ein Anleger gegen Vermittler, Wirtschaftsprüfer und andere Parteien vorgeht, kann das Angebot von York trotzdem angenommen werden. Die Zahlung von York müsste dann auf eine eventuelle Klageforderung angerechnet werden.

Unsere Kanzlei hat mit York eine Vereinbarung getroffen, die uns befugt, das Angebot an Anleger weiterzugeben und hierzu zu beraten. Wir tun dies objektiv, individuell und ergebnisoffen. Wenn Sie Interesse hieran haben oder sich informieren möchten, nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.



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