Kaufangebot Immobilie Spanien 2025 rechtliche Voraussetzungen Teneriffa, Gran Canaria, Mallorca, Barcelona Sonderregeln
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Anforderungen an das Angebot beim Immobilienkauf in Spanien
Typische Abfolge eines Immobilienkaufes in Spanien: 1. Kaufangebot, 2.Reservierung, 3. privater Kaufvertrag mit Anzahlungsabsicherung, 4. Notarieller Kaufvertrag.
Wir begleiten Ihren Immobilienkauf von Beginn an, von der NIE bis zur Grundbucheintragung und dies in deutscher Sprache.
Heute geht es um 1. Kaufangebot beim Immobilienkauf in Spanien.
Neubau: Kauf auf Plan oder Gebrauchtimmobilien (Vorsicht bei Maklervordrucken)
Ein Immobilienkaufangebot kann beim Kauf einer Neubauimmobilie auf Plan erfolgen. Meist ist es so, dass wenn ein neues Bauprojekt in die Verkaufsphase geht, und noch keine Baugenehmigung existiert, zunaechst Interessenten ein Kaufangebot abgeben koennen.
TIPP: Achten Sie auf die genaue Bezeichnung der Immobilie (Stockwerk, Groesse etc), da in dieser Phase noch keine Grundbucheintragung existiert, ist die vertragliche Beschreibung um so wichtiger.
Damit ein Immobilienkaufangebot nach spanischem Recht als gültig angesehen wird, muss es bestimmte wesentliche Anforderungen erfüllen. Das Angebot muss präzise sein und die wesentlichen Elemente des Immobilienkaufes enthalten, wie den Gegenstand (Immobilie: Wohnung mit Garage und Abstellraum) und den Preis und Zahlundsweise (Absicherung der Anzahlungen durch eine Buergschaft oder Versicherung). Es muss eindeutig und endgültig sein und den Willen des Anbieters (Bautraegers, Verkaeufers) zeigen, sich im Falle der Annahme vertraglich zu binden. Darüber hinaus muss das Angebot empfangsbedürftig sein, das heißt, es muss an einen bestimmten Empfänger (Sie als Immobilienkäufer) gerichtet sein und von einer fähigen oder ordnungsgemäß bevollmächtigten Person (Makler muss Vollmacht nachweisen) abgegeben werden. Die Form des Angebots ist frei, es sei denn, das Gesetz verlangt eine bestimmte Form für seine Gültigkeit.
Information und Klarheit im Angebot an Verbraucher
Wenn der Empfänger des Angebots ein Verbraucher ist, werden die Anforderungen verschärft. Das Angebot muss konkret, klar und einfach sein, und missbräuchliche Klauseln sind verboten. Die im Angebot enthaltenen Bedingungen und Garantien sind für die Verbraucher verbindlich, auch wenn sie nicht ausdrücklich im abgeschlossenen Vertrag enthalten sind. Darüber hinaus werden allgemeine Geschäftsbedingungen, die der Verbraucher nicht real kennenlernen konnte oder die unleserlich oder mehrdeutig sind, nicht in den Vertrag aufgenommen. Das Angebot muss ein angemessenes Vertrauen in seinen informativen und vertraglichen Charakter wecken, und falls der Vertrag günstigere Klauseln enthält, haben diese Vorrang.
Formalisierung und Dokumentation des Angebots
Die Formalisierung des Immobilienkaufangebots erfordert keine besondere Form für seine Gültigkeit, da es dem Grundsatz der Formfreiheit unterliegt. Für die Übertragung von dinglichen Rechten an Immobilien können sich die Parteien jedoch zur Erteilung einer öffentlichen Urkunde verpflichten, was heutzutage der Regelfall ist. Die öffentliche Urkunde ist notwendig für den Zugang zum Grundbuch, obwohl das Fehlen dieser Urkunde die Gültigkeit des Vertrags nicht beeinträchtigt, wenn die wesentlichen Anforderungen erfüllt sind. Im Falle von Immobilienkäufen muss das Angebot detaillierte Informationen über den Gegenstand enthalten, wie die Identifizierung der Immobilie, ihren rechtlichen und administrativen Status und die wirtschaftlichen Bedingungen der Transaktion. Wichtig ist auch die Bauqualitaet und Ausstattung.
Anforderungen an das Verkaufsangebot von Immobilien in Katalonien, Barcelona, Badalona, Costa Brava, Figueres, Sitges
In Katalonien muss das Verkaufsangebot von Immobilien bestimmte spezifische Anforderungen erfüllen, um die Käufer zu schützen. Die bereitgestellten Informationen müssen wahrheitsgemäß und objektiv sein, um jegliche Verwirrung zu vermeiden. Es ist wesentlich, dass das Angebot Details über den Zustand der Wohnung enthält, sei es fertiggestellt, im Bau oder geplant, sowie die Nutzfläche und die gebaute Fläche. Darüber hinaus muss die Registrierungsnummer der Homologation und der Preis, der sich aus der Anwendung des Referenzpreissystems ergibt, insbesondere in angespannten Wohngebieten, erwähnt werden.
Informationen und Dokumentation für den Immobilienkauf
Vor der Formalisierung eines Kaufvertrags ist es entscheidend, dass der Käufer detaillierte Informationen über die Wohnung erhält. Dies umfasst die Identifizierung des Maklers, die Nutzfläche, die Registrierungsreferenz, den Gesamtpreis und die Fristen für den Beginn und die Übergabe der Arbeiten, wenn die Wohnung geplant oder im Bau ist. Im Falle von Vorauszahlungen müssen zusätzliche Informationen über die Eigenschaften der Wohnung, das Alter des Gebäudes, Belastungen und Lasten sowie die wirtschaftlichen Bedingungen der Übertragung bereitgestellt werden.
Schutz des Käufers und Vorkaufs- und Rücktrittsrechte
Die katalanische Gesetzgebung sieht auch Schutzmaßnahmen für die Käufer vor, wie das Vorkaufs- und Rücktrittsrecht der Verwaltung bei bestimmten Wohnungsübertragungen. Dieses Recht gilt für Wohnungen, die in Zwangsvollstreckungsverfahren erworben wurden oder in angespannten Wohngebieten liegen. Die Verwaltung muss über die Absicht, die Wohnung zu übertragen, informiert werden, und der Eigentümer ist verpflichtet, die Wohnung auf Anfrage zu zeigen. Die Ausübung dieser Rechte soll sicherstellen, dass die Wohnungen für die Käufer zugänglich und in gutem Zustand bleiben.
Das Verkaufsangebot von Immobilien in Katalonien muss spezifische Anforderungen erfüllen, die Transparenz und Schutz des Käufers gewährleisten. Es ist wichtig, detaillierte und wahrheitsgemäße Informationen über die Wohnung und ihre Bedingungen bereitzustellen sowie die Vorschriften für Vorkaufs- und Rücktrittsrechte bei bestimmten Übertragungen einzuhalten. Diese Maßnahmen sollen die Käufer schützen und sicherstellen, dass die Transaktionen fair und gesetzeskonform durchgeführt werden.
Schlussfolgerung
Beim Immobilienkauf muss das Angebot präzise, eindeutig und empfangsbedürftig sein und die wesentlichen Elemente des Vertrags wie den Gegenstand und den Preis enthalten. Wenn es an Verbraucher gerichtet ist, wird größere Klarheit und das Verbot missbräuchlicher Klauseln verlangt. Obwohl die Formalisierung des Angebots keine spezifische Form erfordert, ist die öffentliche Urkunde für die Eintragung im Grundbuch notwendig. Diese Anforderungen stellen sicher, dass das Angebot klar, verbindlich und den gesetzlichen Vorschriften entsprechend ist und sowohl den Anbieter als auch den Empfänger schützt.
In der Praxis passiert es oft, dass Makler oder Bautraeger Zahlungen ohne Vertrag wuenschen, dies ist abzulehnen und rechtswidrig.
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