keine Abmahnung, aber unerfreuliche Post der Sachse Vertriebs GbR durch Rechtsanwalt S.

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Nichtbeachtung Arzneimittelgesetz | illegaler Verkauf von Arzneimitteln


Rechtsanwalt S. wurde von der Sachse Vertriebs GbR beauftragt, den Angeschriebenen aus folgendem Grund zu kontaktieren:

 

Der Adressat des Schreibens bietet auf der Handelsplattform eBay.de Hände-Desinfektionsmittel der Marke Sterillium an. Bei diesem Produkt handle es sich um ein zugelassenes Arzneimittel, so Rechtsanwalt S.. Der Online- und Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln außerhalb der Apotheke sei in Deutschland streng durch das Arzneimittelgesetz (AMG) geregelt. Zuwiderhandlungen gegen das Arzneimittelgesetz könnten je nach Art und Umfang sowohl Straftatbestände (§§ 95, 96 AMG) oder auch Ordnungswidrigkeiten (§ 97 AMG) sein und werden entweder mit Freiheitsstrafe oder mit Geldbuße geahndet. Aufgrund der erheblichen Risiken im Zusammenhang mit der Abgabe der Arzneimittel sei dies ausschließlich Händlern gestattet, die dies vor der Aufnahme ihrer Tätigkeiten der zuständigen Behörde angezeigt und nach deren Prüfung in das beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte geführte Versandhandels-Register eingetragen worden sind. Alle Händler, die ordnungsgemäß im Versandhandels-Register erfasst sind, verfügen dabei über das sog. EU-Sicherheitslogo, welches sie auf ihren Webseiten zu führen verpflichtet sind. So könne sich der Verbraucher mit einem Klick von der Seriosität des Händlers überzeugen.

 

Sachse Vertreibs GbR seit über 17 Jahren im Onlinehandel

Die Sachse Vertriebs GbR sei nunmehr seit mehr als 17 Jahren im Onlinehandel aktiv. Sie sei im Versandhandels-Register zur VR-Nummer 5801 eingetragen und im Onlinehandel über www.sachse-care.de zu erreichen. Zu ihrem Sortiment gehören die unterschiedlichsten Vorbeuge-, Hygiene- und Desinfektionsmittel, insbesondere auch solche zur Händedesinfektion. Die Anspruchsberechtigung folge dementsprechend aus § 8 Abs. 3 Nr. 1 UWG.

 

fehlende Behördenanzeige / Registrierung im Versandhandels-Register /  Darstellung des Versandhandelslogos

Eine Überprüfung des Unternehmens des Angeschriebenen habe ergeben, dass dieser entgegen den zwingenden gesetzlichen Vorschriften nicht bei den zuständigen Behörden gemäß § 67 Abs. 8 AMG registriert und auch nicht im Versandhandels-Register des Bundesinstitutes eingetragen sei. So verfüge er auch nicht über das amtliche EU-Sicherheitslogo, über das der Verbraucher Ihre Verkaufsberechtigung überprüfen könne. Damit stünde fest, dass dem angeschriebenen Händler der Versand von freiverkäuflichen Arzneimitteln in Deutschland streng untersagt sei. Es läge ein Verstoß gegen §§ 67 Abs. 8, 146 Abs. 11 AMG vor.

 

Die fehlende Behördenanzeige, die fehlende Registrierung im Versandhandels-Register und die fehlende Darstellung des Versandhandelslogos würden jeweils einen gravierenden Wettbewerbsverstoß darstellen (vgl. LG Hamburg, 312 O 5/16).

 

sofortige Unterlassung wird gefordert

Rechtsanwalt S. fordert den Adressaten des Schreibens daher im Namen der Sachse Vertriebs GbR auf, den illegalen Verkauf von Arzneimitteln sofort zu unterlassen.

 

Weiter heißt es sodann in dem Schreiben:

„Obgleich es sich in der Sache um einen sehr ernst zu nehmenden Verstoß handelt, ist meiner Mandantin nicht unbedingt daran gelegen, Ihr Unternehmen mit erheblichen Bußgeldern, Unterlassungserklärungen oder einstweiligen Verfügungen zu belasten. Da es sich um einen erstmalig festgestellten Verstoß handelt, möchte Ihnen meine Mandantin die Möglichkeit einer einfachen, unkomplizierten und damit im Ergebnis auch außergerichtlichen Lösung anbieten:

 

Sie stellen den Verkauf nicht registrierter Arzneimittel unverzüglich ein. Dies hat bis spätestens

 

18.10.2021

 

zu geschehen. Bevor Sie den Vertrieb der entsprechenden Produkte wieder aufnehmen, werden Sie die fehlende Registrierung beim Versandhandels-Register nachholen. Zukünftig werden Sie dann im Zusammenhang mit dem Verkauf auch die Pflicht zur Führung des Versandhandelslogos berücksichtigen. Damit wäre der Wettbewerbsverstoß gemäß § 8 Abs. 1 UWG auch beseitigt. Zudem erstatten Sie meiner Mandantin Kosten gemäß nachfolgender Berechnung.“

Kosten in Höhe von 453,86 EUR werden geltend gemacht.

 

Es wird keine strafbewehrte Unterlassungserklärung gefordert.

 

Bei dem Schreiben handelt es sich um keine Abmahnung. Handeln Sie! Reagieren Sie richtig!


Meine Handlungsempfehlung:

  • Nehmen Sie ohne vorherige anwaltliche Beratung keine Zahlung vor.
  • Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht seit über 12 Jahren ständig Abgemahnte und verfüge daher über Erfahrung aus über 10.000 bearbeiteten Abmahnungen. Mein Ziel ist es, dass Onlinehändler erst gar nicht abgemahnt werden. Daher biete ich ein Abmahnschutzpaket an. Ich berate bundesweit und biete eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Abmahnfalles per E-Mail an.

Abmahnsichere AGB – Schutzpaket für Onlinehändler

Ich möchte, dass Sie erst gar nicht abgemahnt werden können. Daher biete ich ein Schutzpaket für Onlinehändler an, welches abmahnsichere, individuelle AGB, eine Widerrufsbelehrung nebst Muster-Widerrufsformular und natürlich auch eine DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) konforme Datenschutzerklärung enthält. Ebenfalls erhalten Sie von mir Hinweise zur Gestaltung und Kaufabwicklung. Zu guter Letzt überprüfe ich Ihren Onlinehandel dann auch noch einmal abschließend ganz ganau, wenn Sie meine Hinweise umgesetzt haben, damit auch wirklich alles in Ordnung ist.

Auf einer Webseite www.abmahnung.de finden Sie dazu weitere Informationen. Ich kann Ihnen auch gern ein unverbindliches Angebot per E-Mail zukommen lassen. Melden Sie sich doch einfach bei mir.

Ich würde mich freuen, auch Ihren Onlinehandel absichern zu dürfen.

Sie haben auch Post von S. erhalten?

Wenn Sie auch von der Sachse Vertreibs GbR angeschrieben worden sind, dann können Sie sich über die angegebenen Kontaktdaten gern mit mir in Verbindung setzen:

  • Rufen Sie mich einfach an.
  • Schicken Sie mir eine E-Mail.
  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ eine Mitteilung zukommen.

Ihr

Andreas Gerstel

Rechtsanwalt

Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht


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