Keine Pflicht zur Mitteilung der privaten Handynummer

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Seit langem ist bekannt, dass ständige Erreichbarkeit krank macht. Wenn auch nach Feierabend noch E-Mails, SMS oder gar Anrufe bearbeitet werden, können Arbeitnehmer niemals völlig abschalten und das macht auf Dauer krank. Immer mehr Arbeitnehmer haben in Studien angegeben, sich durch die ständige Erreichbarkeit zunehmend belastet zu fühlen. Diese Belastungen können neben Niedergeschlagenheit, Erschöpfung und Kopfschmerzen auch der Grund für psychische Folgeerkrankungen sein, wie zum Beispiel das sogenannte Burnout-Syndrom.

Dennoch wird häufig mit der zunehmenden Digitalisierung und Veränderung der Arbeitswelt die ständige Erreichbarkeit des Arbeitnehmers gefordert. Arbeitsrechtlich stellt sich die beispielsweise Frage, ob Arbeitnehmer verpflichtet sind, ihrem Arbeitgeber auf Verlangen ihre private Mobilfunknummer anzugeben.

Hierzu musste das LAG Thüringen (Urteile vom 16.5.2018 – 6 Sa 442/17 und 6 Sa 444/17) die Frage klären, ob der Arbeitgeber von seinen Angestellten neben der privaten Festnetznummer auch die Bekanntgabe der Handynummer verlangen kann, um diese im Notfall auch außerhalb des Bereitschaftsdienstes mobil erreichen zu können. Hintergrund war eine Systemänderung der Rufbereitschaft zur Einrichtung eines Notdienstes.

Das Thüringer LAG gab den Arbeitnehmern recht. Eine Verpflichtung zur Bekanntgabe der privaten Mobilfunknummer besteht nicht.

Die Richter stellten klar, dass die Pflicht zur Herausgabe der privaten Mobilfunknummer einen erheblichen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung darstellt, welcher schon datenschutzrechtlich durch ein berechtigtes Interesse des Arbeitgebers gerechtfertigt sein müsse.

Eine Pflicht zur Bekanntgabe der privaten Mobilfunknummer greife besonders tief in die persönliche Sphäre des Arbeitnehmers ein. Der Arbeitnehmer könne sich aufgrund der ständigen Erreichbarkeit dem Arbeitgeber ohne Rechtfertigungsdruck nicht mehr entziehen und so nicht zur Ruhe kommen.

Dr. Oliver Maus

Fachanwalt für Arbeitsrecht


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