KfW-442-Förderprogramm: Ansprüche prüfen! Anwaltsinfo

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Am 26.09.2023 wurde von der KfW die Antragsstellung für das neue Programm „442 Solarstrom für Elektroautos“ freigeschaltet. Bis zu 10.200 € sollten dabei für die Anschaffung einer Ladestation in Verbindung mit einer Photovoltaikanlage und eines Batteriespeichers beantragt werden können, sofern ein eigenes Elektroauto vorhanden oder verbindlich bestellt ist.

Inzwischen macht sich, worauf Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB mit Sitz in Berlin mitteilen, Unmut bei diversen Antragstellern breit, die bei der Förderung nicht zum Zuge gekommen sind, denn der Fördertopf war wohl aufgrund des großen Ansturms auf das Förderprogramm bereits am Starttag komplett aufgebracht. Dabei stellen sich Antragsteller inzwischen die Frage, ob bei der Förderung alles mit "rechten Dingen" zugegangen ist. So teilen inzwischen Antragsteller mit, dass sie sofort versucht hätten, einen Antrag zu stellen, sie aber daran scheiterten, weil die Plattform überlastet war. 


So stellt sich inzwischen wohl auch in Internetforen die Frage, ob man in der Entwicklerkonsole mit etwas Geschick den Timeout anpassen konnte und sich somit bessere Chancen verschaffen konnte?

Betroffene des KfW-442-Förderprogramms, die bei der Antragstellung nicht "zum Zuge gekommen" sind, können sich gerne an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte wenden und ihre Ansprüche prüfen lassen, so könnte man z.B. die Frage stellen, ob der Gleichheitsgrundsatz, Art. 3 GG, eingehalten wurde.


Rechtsschutzversicherte Antragsteller können gerne prüfen, ob die RS-Versicherung die Kosten übernimmt und Kanzleien wie Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB stellen gerne eine kostenlose Anfrage bei der Rechtsschutzversicherung.

Betroffene Antragsteller, die beim KfW-442-Förderprogram einen Antrag gestellt hatten und nicht zum Zuge gekommen waren, können sich  gerne an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB wenden, die seit dem Jahr 2002, und somit seit über 20 Jahren, schwerpunktmäßig im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig sind.




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