KfW-442-Förderprogramm: Schadensersatz? Anwaltsinfo

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Weiterhin großer Verdruss bei vielen Antragstellern des KfW-Förderprogramms 442 (Solarstrom für Elektroautos), die bei der Antragstellung, zum Teil wegen Überlastung des Systems, nicht zum Zuge gekommen waren:

Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB hatten daher für einen ersten rechtsschutzversicherten Antragsteller die KfW zur Auszahlung, hilfsweise zur Wiederholung des Programms aufgefordert.


Die KfW hatte mit ihrem Förderprogramm „Solarstrom für Elektroautos (442)“ entsprechende Zuschüsse zur Verfügung gestellt. Das Förderprogramm trat am 26.09.2023 in Kraft. Der errechnete KfW-Zuschuss sollte oftmals mehrere tausend Euro (z.B. 9.100 €) betragen und sollte für die Beschaffung und Errichtung einer Ladestation für Elektroautos in Kombination mit einer Photovoltaikanlage und einem stationären Solarstromspeicher im nicht öffentlichen Bereich von selbstgenutzten Wohngebäuden gefördert werden. Obwohl viele Antragsteller direkt am 26.09. den Antrag gestellt hatten, konnten viele Antragsteller ihren Antrag nicht stellen, konnten sich nämlich teilweise nicht einloggen wegen mutmaßlicher Überlastung des Systems.


Anderen Antragstellern wurde mitgeteilt, dass ihre Anträge nicht berücksichtigt werden könnten, da die Haushaltsmittel für entsprechende Förderungen für das Jahr 2023 bereits erschöpft seien und keine Zuschüsse in Betracht kämen.


Dr. Späth & Partner hatten nun für einen ersten Antragsteller, der vergeblich versucht hatte, seinen Antrag zu stellen, die KfW dazu aufgefordert, die begehrte Förderung auszubezahlen, hilfsweise, das Förderprogramm zu wiederholen.


So könnte für Antragsteller, die erfolglos bei der Antragstellung waren, immer gefragt werden, ob der verfassungsrechtlich gebotene Gleichheitsgrundsatz gem. Art. 3 Abs. 1 GG eingehalten wurde.

Dies ist insbesondere dann gegeben, wenn die Behörde bei der Behandlung vergleichbarer Fälle gleich bleibend nach einem System verfährt, von dem sie dann nicht im Einzelfall nach Belieben abweichen darf, ohne dadurch (objektiv) willkürlich zu handeln und damit gegen den Gleichheitsgrundsatz aus Art. 3 Abs. 1 GG zu verstoßen.


Weiter könnte geprüft werden, ob eine Pflichtverletzung in Betracht käme, falls eine technisch unzureichende Möglichkeit bestanden hätte, entsprechende Anträge elektronisch zu stellen. Die Internetseite war wohl am 26.09.20923 nach Angaben diverser Antragsteller dauerhaft überlastet, es könnte geprüft werden, ob Amtshaftungsansprüche gem. § 839 BGB in Betracht kämen.


Vor allem rechtsschutzversicherte Antragsteller sollten nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten ihre Möglichkeiten prüfen, erste Rechtsschutzversicherungen haben in dem Fall inzwischen für von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten vertretene Antragsteller Kostenschutz für das außergerichtliche Vorgehen gegen die KfW erteilt.

Kanzleien wie Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB stellen auch gerne eine kostenlose Anfrage für die Antragstellerin/den Antragsteller bei der Rechtsschutzversicherung.


Betroffene des KfW-Förderprogrammes 442 (Solarstrom für Elektroautos) können sich gerne an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte wenden, die seit dem Jahr 2002, und somit seit mehr als 20 Jahren, schwerpunktmäßig im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig sind.






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