Kitaplatzklage

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Das Thema Kitaplatz treibt seit Jahren, ja sogar bereits seit Jahrzehnten, Eltern um. Im Zeitalter berufstätiger Eltern ist die Zuweisung eines Kitaplatzes oftmals existenziell, um seinen Beruf überhaupt ausüben zu können. Von der formalen Rechtslage aus betrachtet, haben Eltern seit dem Jahr 2013 bereits ab dem ersten Geburtstag ihres Kindes einen Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz! Die Realität sieht jedoch oft anders aus. Es herrschen Personalmangel sowie ein Mangel an Infrastruktur, die letzten Endes den Kitaplatz-Mangel auslösen. Die Bezirke und Kommunen kommen mit dem Ausbau von Kitaplätzen oftmals nur schleppend voran und können die Nachfrage nicht ausreichend befriedigen.

Eltern sollten dies nicht einfach hinnehmen. Es besteht nämlich die Möglichkeit, sich den Kitaplatz im Rahmen einer sogenannten Kitaplatzklage – was der Begriff bedeutet, wird im Folgenden in einem kleinen Überblick erläutert – doch noch zu sichern.

Mit Erhalt des negativen Bescheides muss zunächst innerhalb eines Monats Widerspruch gegen diesen eingelegt werden. Versäumt man dies, wird der Bescheid bestandskräftig. Hierbei sind auch stets die landesrechtlichen Besonderheiten zu berücksichtigen.

Oftmals kann aber nicht so lange zugewartet werden, bis die Behörde über den Widerspruch des Widerspruchführers und/oder ein Gericht im Hauptsacheverfahren abschließend entschieden haben. Die Eltern befinden sich nämlich oft unter enormen Zeitdruck, sodass im Eilverfahren vorgegangen werden muss. In diesem Eilverfahren soll die Behörde verpflichtet werden, dem Antragsteller einen Kitaplatz zuzuweisen.

Zwei aktuelle Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg stärken die Rechte der Eltern. In zwei Eilverfahren entschied das Gericht im März 2018, dass das Land Berlin verpflichtet ist, den Kindern einen wohnortnahen Kitaplatz zur Verfügung zu stellen. Das Verwaltungsgericht hatte zuvor gegen die Eltern entschieden. Das interessante an diesen Entscheidungen ist, dass nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichts das Land Berlin nicht nur im Rahmen seiner Kapazitäten einen Kitaplatz zur Verfügung stellen muss, sondern darüber hinaus auch dazu verpflichtet ist, die erforderlichen Kapazitäten zu schaffen! Künftig lohnt es sich somit noch mehr, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Jenseits des eigentlichen Kitaplatzes entstehen den Eltern aber unter Umständen auch enorme Schäden, weil sie keinen Kitaplatz zugewiesen bekommen haben. Private Betreuung der Kinder, Verdienstausfall und/oder sonstige Kosten können bei Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen im Rahmen eines Schadensersatzanspruches geltend gemacht werden. Bei vielen Eltern summieren sich diese Schäden im Laufe der Zeit ganz leicht auf mehrere hundert Euro oder mehr.

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