Klage des Deutsche Umwelthilfe e.V. v. d. Gentz und Partner wg. Verstoßes gg. Unterlassungserklärung

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Der Deutsche Umwelthilfe e. V. klagt – vertreten durch Gentz und Partner Rechtsanwälte Steuerberaterin mbH – wegen Verstoßes gegen eine Unterlassungserklärung auf Vertragsstrafe. Der Klage liegt der folgende Sachverhalt zugrunde.

1. Abmahnung von 2016

Der Deutsche Umwelthilfe e. V. mahnte 2016 unseren jetzigen, im Jahr 2016 noch nicht anwaltlich vertretenen Mandanten ab. Der Abgemahnte ist im Immobiliensektor tätig. Er habe bei der Werbung für Immobilien laut Vorwurf nicht den Energiebedarf bzw. den Energieverbrauch des entsprechenden Gebäudes angegeben. Dies sei jedoch seine Pflicht gemäß § 16a EnEV (Energieeinsparverordnung) gewesen. Laut Vorwurf habe der Abgemahnte mit der fehlenden Angabe gegen Wettbewerbsrecht verstoßen.

In der Abmahnung wurden ca. 250,- € Abmahnkosten sowie die Abgabe einer strafbewährten Un-terlassungserklärung gefordert. Dem Schreiben war eine vorformulierte Unterlassungserklärung beigelegt, die mit einer Vertragsstrafe in Höhe von 7.500,- € versehen war. Der Abgemahnte unter-schrieb diese Unterlassungserklärung ohne anwaltliche Beratung und sandte sie dem Abmahnenden zurück. Er zahlte auch die geforderten Abmahnkosten.

In der folgenden Zeit gab es zunächst keine weiteren Ereignisse

2. Vertragsstrafe Ende 2019

Im September 2019 erreichte unseren Mandanten ein weiteres Schreiben des Deutsche Umwelthilfe e. V. Unser Mandant habe die Vorschriften des § 16a EnEV erneut verletzt. Damit habe er gegen die 2016 unterschriebene Unterlassungserklärung verstoßen.

Daher wird in dem Schreiben die Zahlung der Vertragsstrafe in Höhe von 7.500,- € gefordert. Weiterhin wird die Abgabe einer neuen Unterlassungserklärung gefordert, deren Strafe nicht wie bisher 7.500,- €, sondern nunmehr 10.000,- € betragen soll. Durch diese weitere Abmahnung seien zudem Abmahnkosten in Höhe von 229,34 € entstanden. Auch dieser Betrag sei neben den 7.500,- € von unserem Mandanten zu zahlen.

Die Ansprüche wurden nicht erfüllt.

3. Klage Anfang 2020

Anfang des Jahres 2020 erhob der Deutsche Umwelthilfe e. V. schließlich Klage gegen unserem Mandanten wegen Wettbewerbsverstoßes. Der von Gentz und Partner angenommene Streitwert beträgt 37.500,- €.

Wie kann eine solche Situation vermieden werden?

Diese Situation hätte vermieden werden können, wenn der Abgemahnte sich schon bei der ursprünglichen Abmahnung und nicht erst bei Forderung der Vertragsstrafe an uns gewendet hätte. Eine von der Gegenseite vorformulierte Abmahnung sollte niemals ohne anwaltliche Prüfung unterschrieben werden!

Die Abmahnkosten betrugen zwar nur 250,- €. Die in der vorformulierten Unterlassungserklärung festgesetzte Vertragsstrafe betrug jedoch 7.500,- €. Wie der vorliegende Fall zeigt, kann auch eine scheinbar harmlose Abmahnung bei unüberlegtem Handeln wie ein „Bumerang“ auf Sie zurück-kommen.

Wenn Sie also eine derartige Situation vermeiden wollen, richten Sie sich bei einer Abmahnung auf jeden Fall an einen Anwalt, bevor Sie etwas unterschreiben.

Wer sind wir?

Die Kanzlei Hämmerling von Leitner-Scharfenberg ist hat Sitze in Hamburg und Berlin. Mit Spezialisierung auf Wettbewerbs- und IT-Recht und langjähriger Erfahrung sind wir der beste Ansprechpartner bei einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung. Gerne helfen wir auch Ihnen mit juristischen Problemen.

Schicken Sie uns dafür eine E-Mail unter Angabe einer Rückrufnummer, in der Sie uns Ihren Sachverhalt schildern, oder rufen Sie einfach an. Eine Abmahnung und/oder weitere relevante Informationen Ihres Falls können Sie uns auch schon vorab schicken. Nutzen Sie dazu entweder eine E-Mail oder das untenstehende Kontaktformular.


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