Klage gegen MoreMedia GmbH eingereicht

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Geschäftsmodell MoreMedia GmbH – Zusammenhänge Geothermiebeteiligungen und fehlende Ausschüttungen, von AdvoAdvice Rechtsanwälten mbB

Die Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB aus Berlin hat am 19.04.2018 eine Klage gegen die in Berlin ebenfalls geschäftsansässige Firma MoreMedia GmbH beim Landgericht Berlin eingereicht. Die MoreMedia GmbH mit Sitz in der Scharnhorststraße 24 ging aus der Firma Oberle Geothermik GmbH hervor, welche von Anlegern Investsments als qualifiziert nachrangige Darlehensverträge entgegennahm.

Hintergrund des Verfahrens – Anspruch Zinsausschüttungen

Der durch die AdvoAdvice Rechtsanwälte vertretene Anleger macht mit seiner Klage zunächst lediglich Ansprüche aus bisher nicht ausgezahlten Zinsen aus einem Darlehen über 50.000 Euro in Höhe von 9.402,08 Euro geltend, welche in den letzten Jahren von der Gesellschaft nicht entrichtet worden waren.

Trotz Zahlungsaufforderung erfolgte hier keine Zahlung, weshalb eine Klage geboten war.

MoreMedia GmbH: Wideraufnahme Ausschüttungen – Akzentuierung der Geschäftstätigkeit – Abstand früherer Gesellschafter – Auflösung Geothermiebeteiligungen

In einem Schreiben der MoreMedia GmbH vom 08.03.2018, gerichtet an Rechtsanwälte der AdvoAdvice, teilt die Gesellschaft mit, man müsse, bevor Zinsausschüttungen erfolgen, erst einmal die betriebswirtschaftlichen Verhältnisse ordnen. Eine Wiederaufnahme von Ausschüttungen wird im laufenden Geschäftsjahr 2018 angekündigt.

Nach Angaben der MoreMedia GmbH sei der Hintergrund der angeblich positiven Prognose der Abstand zum früheren Gesellschafter sowie eine andere Akzentuierung der Geschäftstätigkeit. So sei glücklicherweise einiges an Rechten im Mediengeschäft angehäuft worden, was derzeit die Einnahmen kontinuierlich anwachsen lasse. Zudem werde die Auflösung aller Geothermiebeteiligungen/-rechte derzeit geprüft.

Fazit: Anleger und Darlehensgeber haben Fragen zum Geschäftsmodell und der Beteiligung in Medienprojekte – Kommentar von AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB

Die Aussetzung von Zinszahlungen und die Umfirmierung der Gesellschaft stellen aus Sicht von Rechtsanwalt Dr. Sven Tintemann keine guten Signale für die Anleger und Darlehensgeber der Gesellschaft dar. „Wer über einen längeren Zeitraum hinweg seine Zinsen nicht bezahlen kann, muss sich zumindest fragen lassen, was an dem Geschäftsmodell nicht läuft. Offensichtlich scheint der Geschäftszweig Geothermie nicht wirklich gewinnbringend zu sein, wieso sonst sollte man ihn abstoßen? Warum hier mit einer Beteiligung in Medienprojekte Geld verdient werden kann und ob dies überhaupt vom Geschäftszweck der Darlehensnehmerin Oberle Geothermik GmbH gedeckt war, darf mit Recht bezweifelt werden. Anleger sollten daher prüfen, ob sie aus dem Vertrag durch Kündigung oder Widerruf aussteigen können. Auch über eine Falschberatung sollte ggf. nachgedacht werden.”

Die Kanzlei AdvoAdvice aus Berlin ist seit Jahren im Verbraucherschutz und im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig und berät Anleger, die Gelder in Form von nachrangigen Darlehensverträgen an Gesellschaften zur Verfügung gestellt haben.



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