Klage verloren… Muss der Anwalt haften?

  • 5 Minuten Lesezeit

Wer einen Zivilprozess verliert, muss sämtliche Kosten tragen. Ohne Rechtsschutzversicherung kann das extrem teuer werden. In einer solchen Situation darf man durchaus die Frage stellen, ob eventuell der Anwalt einen Fehler gemacht hat. Die Rechtsprechung ist äußerst streng gegenüber Rechtsanwälten. Wenn der Anwalt seinen Pflichten nicht vollumfänglich nachgekommen ist, muss er dafür geradestehen. Es besteht ein Schadensersatzanspruch gegen den Anwalt.

In diesem Artikel beschäftigen wir uns erneut mitdem Thema Anwaltshaftung. Weitere Informationen zu diesem Themenkomplex finden Sie in folgenden Artikeln:


Besonders in Zeiten von Klagewellen und Massenverfahren kommt es leider öfter vor, dass Anwälte den eigenen Profit über die Interessen der Mandanten stellen. Es werden allzu viele aussichtslose Klagen erhoben, beispielsweise bei den Themen Abgasskandal, Darlehenswiderruf oder fehlgeschlagene Kapitalanlagen. Zudem kommt es vor, dass der Anwalt den individuellen Besonderheiten des Einzelfalls zu wenig Aufmerksamkeit schenkt, weil versucht wird, eine große Masse von Fällen mit geringstmöglichem Aufwand „nach Schema F“ abzuwickeln. Dies geht nicht selten schief.


Wie erkennt man, ob der Anwalt Schuld an einer verlorenen Klage hat?

Einen Zivilprozess zu führen, ist keine einfache Aufgabe. Von einem Rechtsanwalt wird die uneingeschränkte Kenntnis der Gesetzeslage und der höchstrichterlichen Rechtsprechung verlangt. Er muss in jeder Situation das Interesse des Mandanten so weit wie möglich durchsetzen und muss dabei stets die sichersten und kostengünstigsten Maßnahmen ergreifen.

Nun könnte man denken, dass bei einer verlorenen Klage immer der Anwalt schuld sein muss. So einfach ist es aber nicht. In einem Gerichtsverfahren gibt es nämlich auch Umstände, die der Anwalt nicht beeinflussen kann. Zu bedenken ist, dass vor Gericht von Richtern entschieden wird. Richter sind Menschen. Menschliche Entscheidungen lassen sich niemals sicher vorhersagen. Es kann auch sein, dass der Richter die Klage zu Unrecht abgewiesen hat. Es kann aber auch vorkommen, dass weder der Richter noch der Anwalt einen Fehler gemacht hat und die Klage trotzdem verloren wurde. Dies kann beispielsweise vorkommen, wenn vor Gericht ein Zeuge eine ungünstige Aussage gemacht hat.

Die Erfahrung zeigt jedoch, dass tatsächlich viele verlorene Klagen auf anwaltliche Fehler zurückzuführen sind. Betroffene sollten daher die Arbeit des Anwalts kritisch hinterfragen. Es gibt gewisse Anhaltspunkte die ein anwaltliches Verschulden vermuten lassen:


1. Unzureichende Beratung

Vor der Erhebung einer gerichtlichen Klage hat der Anwalt den Mandanten richtig zu beraten. Dies betrifft insbesondere die Erfolgsaussichten der Klage. Von einer Klage, die von Anfang an aussichtslos ist, muss der Anwalt abraten. Er hat über etwaige Risiken aufzuklären und über das Kostenrisiko im Fall der Niederlage zu informieren. Wenn eine solche Beratung nicht stattgefunden hat oder der Anwalt gar den sicheren Erfolg der Klage versprochen hat, liegt mit großer Wahrscheinlichkeit eine Anwaltspflichtverletzung vor.


2. Anwaltsfehler lassen sich aus dem gerichtlichen Urteil ablesen

Wenn die gerichtliche Klage durch ein Urteil abgewiesen wurde, sollte man die Urteilsgründe aufmerksam prüfen. Häufig werden im Urteil rechtliche Gründe für das Scheitern der Klage angeführt. Beispielsweise können gesetzliche Vorschriften oder bereits früher ergangene Rechtsprechung dem klägerischen Anspruch entgegenstehen. Dann drängt sich die Frage auf, warum der Anwalt dies nicht im Vorfeld der Klage berücksichtigt hat. Wahrscheinlich muss dann dem Anwalt zur Last gelegt werden, dass er eine von Anfang an aussichtslose Klage erhoben hat. Allerdings hängt die Beurteilung der Rechtslage oftmals von der individuellen Auffassung des Richters ab, sodass es sich nicht immer um einen Anwaltsfehler handeln muss.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass es bei pflichtgemäßer anwaltlicher Arbeit eigentlich keine „bösen Überraschungen“ geben darf. Auch wenn der Anwalt in vielen Fällen nicht sicher vorhersagen kann, wie eine gerichtliche Entscheidung ausgehen wird, muss er zumindest über bestehende Risiken aufklären. Ein Anwalt der einem „das Blaue vom Himmel verspricht“ oder ohne jegliche Warnung vor Risiken eine Klage erhebt, handelt in der Regel pflichtwidrig. Wenn dann der Prozess verloren geht, sollte ein Schadensersatzanspruch gegen den Anwalt geprüft werden.

Jeder Rechtsanwalt hat eine Berufshaftpflichtversicherung. Vermögensschäden, die durch Pflichtverletzungen des Anwalts verursacht werden, werden von der Berufshaftpflichtversicherung gedeckt. Somit ist gesichert, dass ein geschädigter Mandant seinen Schaden ersetzt bekommt.

Bei verlorenen Klagen ist es generell zu empfehlen, eine Zweitmeinung einzuholen. Die Kanzlei TREWIUS Rechtsanwälte bietet im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung eine Überprüfung auf etwaige Anwaltsfehler an. Gerne übernehmen wir für Sie die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegenüber dem Rechtsanwalt und seiner Haftpflichtversicherung. Falls es dabei zu Widerstand kommt, übernimmt eine bestehende Rechtsschutzversicherung in der Regel das Kostenrisiko eines Schadensersatzprozesses.

Wenn eine Klage in erster Instanz abgewiesen wird, stellt sich stets auch die Frage, ob Berufung gegen das Urteil eingelegt werden sollte. Hierzu ist zu prüfen, ob das klageabweisende Urteil Rechtsfehler enthält und ob Aussicht auf Erfolg durch Einlegung der Berufung besteht. Auch in diesem Fall ist es durchaus zu empfehlen, eine Zweitmeinung von einem anderen Rechtsanwalt einzuholen. Einerseits besteht eventuell die Möglichkeit, den Prozess doch noch zu gewinnen. Andererseits besteht das Risiko, die bereits entstandenen Kosten noch zu vervielfachen und am Ende darauf sitzen zu bleiben. Die Entscheidung, ob eine Berufung eingelegt werden sollte oder nicht bedarf daher einer besonders sorgfältigen und gewissenhaften Prüfung.

Wenn der Anwalt einen verlorenen Prozess verschuldet hat, ist er verpflichtet, den daraus entstandenen Schaden zu ersetzen. Dabei kommen folgende Schadenspositionen in Betracht:

  1. eigene Anwaltskosten
  2. gegnerische Anwaltskosten
  3. Gerichtskosten
  4. verloren gegangene Ansprüche

Wer vor Gericht verliert, ist stets in mehrfacher Hinsicht geschädigt. Vor Gericht gilt: Wer verliert, zahlt die gesamten Kosten des Rechtsstreits. Diese setzen sich zusammen aus den eigenen Anwaltskosten, den gegnerischen Anwaltskosten und den Gerichtskosten. Dabei können sich erschreckend hohe Beträge aufsummieren. Hinzu kommt natürlich noch, dass bei einer Klageabweisung das ursprüngliche Ziel der Klage nicht mehr erreicht werden kann. Wenn ein klageabweisendes Urteil rechtskräftig wird, kann der betreffende Anspruch – ob er berechtigt war oder nicht – niemals mehr durchgesetzt werden. Auch der Schaden durch den verloren gegangenen Anspruch muss der Anwalt ersetzen, wenn der Anspruch bei pflichtgemäßer anwaltlicher Arbeit durchsetzbar gewesen wäre.

Die Erfahrung zeigt, dass bei verlorenen Klagen oftmals Anwaltsfehler eine Rolle spielen. Eine Überprüfung durch einen im Bereich der Anwaltshaftung erfahrenen Rechtsanwalt lohnt sich deshalb.

Noch ein Tipp zum Schluss: Wer als Betroffener nach einer verlorenen Klage das ungute Gefühl hat von seinem Anwalt nicht gut vertreten worden zu sein, sollte dieses Gefühl nicht ignorieren. Eine Zweitmeinung einzuholen, kann schließlich nicht schaden.

Die Kanzlei TREWIUS Rechtsanwälte steht Ihnen gerne für eine kostenlose Erstberatung zur Verfügung. Weitere Informationen zum Thema Anwaltshaftung, Anwaltskosten und Gebühren finden Sie auf unserer Internetseite.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Armin Wahlenmaier

Beiträge zum Thema