Kopplung von arbeitsgerichtlichem Verfahren an Strafverfahren: Kündigungen bei Heckler & Koch

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Im Rechtsstreit um die Kündigung zweier Mitarbeiter, denen Dokumentenfälschung mit dem Ziel, Waffen in mexikanische Unruheprovinzen zu exportieren, vorgeworfen wird, haben sich die Parteien in den Verfahren auf Vorschlag des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg am 1.12.2014 verglichen.

Nach diesem Vergleich soll der Fortbestand der Arbeitsverhältnisse davon abhängig gemacht werden, dass die Mitarbeiter, die gegen ihre Kündigung geklagt hatten, nicht wegen einer vorsätzlichen Straftat nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz und Außenwirtschaftsgesetz verurteilt werden.

Falls das Strafgericht die Hauptverhandlung eröffnen sollte, endet die Zahlungspflicht der Beklagten und das Arbeitsverhältnis ruht. Erfolgt eine Verurteilung wegen eines vorsätzlichen Delikts, ist das Arbeitsverhältnis beendet. Wird das Strafverfahren auf eine andere Art, insbesondere mit einer Einstellung des Verfahrens oder einem Freispruch beendet, wird das Arbeitsverhältnis fortgesetzt und die Vergütung rückwirkend nachbezahlt. Darüber hinaus werden noch Regelungen für eine eventuelle Revision im Strafverfahren getroffen. Im Hinblick auf die getroffene Vereinbarung sind die Kündigungen gegenstandslos.

Ein Sprecher von Heckler und Koch stellte fest: „Der auf Vorschlag des Gerichts zustande gekommene Vergleich, der im Kern das arbeitsgerichtliche Verfahren an das Strafverfahren koppelt, entspricht in vollem Umfang unserer Rechtsauffassung. Unser Unternehmen trennt sich konsequent von Mitarbeitern, die im Rahmen ihrer Tätigkeit gegen geltendes Recht verstoßen und dafür verurteilt werden.“

Heckler & Koch wird sich auch weiterhin in erheblichem Umfang an den Kosten für die Strafverteidigung der beiden Kläger beteiligen.
In dem Verfahren vor dem Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg ging es nur um die arbeitsrechtlichen Aspekte des Falls. Wer bei Heckler & Koch die Verantwortung für die Waffenlieferung nach Mexiko trägt, entscheidet nicht das Landesarbeitsgericht.
Einer Sprecherin der zuständigen Staatsanwaltschaft Stuttgart zufolge dauern die strafrechtlichen Ermittlungen, die sich gegen mehrere Beschuldigte richten, noch an.

Vorinstanz:
Arbeitsgericht Freiburg, 12 Ca 154/13 und 12 Ca 155/13


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