Mindestlohn für Amateurfußballer? Verunsicherung bei den Vereinen

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Der zum 1. Januar in Deutschland eingeführte Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde sorgt bei vielen Amateurvereinen für Verunsicherung.

Zahlreiche Vertragsspieler im Amateurbereich sind mit 250-Euro-Verträgen ausgestattet. Sie dürften aber – umgerechnet auf einen Stundenlohn von 8,50 Euro – nur 29 Stunden im Monat arbeiten. Auf eine solche Stundenzahl kommen viele Amateure mit Training, Spielen, Besprechungen und Fahrten zu Auswärtsspielen bereits pro Woche.

DFB-Vizepräsident Rainer Koch sagte der „Welt am Sonntag“, dass es „eine gewisse Verunsicherung in der Branche gebe. Es hätten sich bereits „einige Geschäftsführer und Manager“ bei ihm gemeldet. So äußerte der Geschäftsführer des Drittligisten Jahn Regensburg, Johannes Baumeister: „Unsere U-19- und U-23-Mannschaften sind stark betroffen.“

Die Spielergewerkschaft hingegen begrüßt die Einführung des Mindestlohns. „Für die Spieler ist das neue Gesetz grundsätzlich gut“, äußerte der Geschäftsführer der Vereinigung der Vertragsfußballspieler (VDV), Ulf Baranowsky, in der „Welt am Sonntag“. „Viele von ihnen verdienen in den unteren Ligen derzeit vier Euro und weniger pro Stunde - und das teilweise unter Vollprofi-Anforderungen.“

Unklar ist allerdings, für welche Verträge im Amateurfußball der Mindestlohn überhaupt gilt. So ist bei den meisten Trainern anzunehmen, dass für sie die Ausnahmeregelungen für ehrenamtliche Tätigkeiten gelten. Auch bei den Amateurfußballern muss geprüft werden, ob der Lohn tatsächlich eine finanzielle Gegenleistung für die Tätigkeit ist. Kann die Entlohnung hingegen als Aufwandsentschädigungen oder Ausbildungsvergütung eingeordnet werden, fällt der Vertrag nicht unter die Mindestlohnregelung.

Hier finden Sie mehr Informationen zum Mindestlohn:

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