Kornmeier & Partner Abmahnung für die Play Way SA: „Car Mechanic Simulator 2014“

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Das vom polnischen Team Red Dot Games stammende Spiel „Car Mechanic Simulator 2014“ zeigt das Innenleben von Autos aber setzt keinerlei Wissen über die Funktionen und Mechanismen eines Wagens voraus. Dadurch ist mehr ein Puzzlespiel, in dem virtuelle Probleme gestellt und gelöst werden. Stehen Sie nun vor dem realen Problem, einer Abmahnung ausgesetzt zu sein?

Berichten zufolge lässt nämlich die Firma Play Way SA aus Warschau in Polen Urheberrechtsverletzungen an dem Computerspiel „Car Mechanic Simulator 2014“ durch die Rechtsanwaltskanzlei Kornmeier & Partner abmahnen.

Eine oftmals beigelegte Unterlassungserklärung soll innerhalb einer Frist von wenigen Tagen unterschrieben sowie Schadensersatz und die durch die Verfolgung der vorgeworfenen Rechtsverletzung angefallenen Rechtsanwaltskosten gezahlt werden. Mit Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages in Höhe von 749,75 € sehen die Rechteinhaber die behaupteten Ansprüche als abgegolten an.

Zu beachten ist, dass beim Herunterladen von Inhalten bei den Online-Tauschbörsen gemäß ihrer Funktionsweise gleichzeitig die eigenen Inhalte anderen p2p-Nutzern zur Verfügung gestellt werden. Der Tatbestand des Anbietens und somit der „Verbreitung“ des geschützten Werkes ist so also auch durch das reine Downloaden über die einschlägigen Tauschbörsen erfüllt und damit Grund für Abmahnschreiben der Kanzlei Waldorf Frommer.

Sind Sie auch Empfänger dieser oder ähnlicher Abmahnungen? Wie können Sie sich verhalten?

Die absichtlich kurz gesetzten Fristen sollen Sie irritieren und dazu bringen, vorschnell zu handeln. Lassen Sie das nicht zu.

  • Bleiben Sie ruhig und reagieren Sie besonnen.

  • Erfolgen sollte auf alle Fälle eine Reaktion auf die Abmahnung. Sie riskieren sonst die Einleitung von Gerichtsverfahren verbunden mit zusätzlichen Kosten.

  • Wenn nicht Sie – Kommt jemand aus dem Haushalt oder Freundeskreis in Betracht, die Rechtsverletzung begangen zu haben?

  • In der Ihnen vorgegebenen Form sollte die geforderte Unterlassungserklärung nicht abgegeben werden. Dies kann dazu führen, dass Rechtsverletzungen teilweise lebenslang zu Vertragsstrafen führen können.

  • Unterschreiben Sie nichts ungeprüft!

  • Zahlungen sollten ohne sorgfältige anwaltliche Prüfung der Sachlage nicht erfolgen.

  • Es gilt jeden Einzelfall gesondert zu betrachten. Daher ist es unerlässlich, sich fachkundigen Rat zu holen.

  • Hüten Sie sich davor, die Sache selber in die Hand zu nehmen und Ihren Standpunkt der abmahnenden Kanzlei zu erklären. Sie riskieren, der Gegenseite Informationen an die Hand zu geben, die gegen Sie verwendet werden können.

Wir beraten Sie gerne. Sie finden uns unter www.ra-juedemann.de.

Ihr Rechtsanwalt Kai Jüdemann


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