Kraftfahrt-Bundesamt irritiert mit Rundschreiben an Besitzer älterer Diesel

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Im Abgasskandal sorgte das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) mit einem Rundschreiben an die Halter älterer Dieselfahrzeuge für Aufsehen. Darin informierte die Behörde über das Konzept der Bundesregierung für bessere Luft in den Städten und wies insbesondere auf die Umtauschaktionen deutscher Autohersteller in den 15 besonders belasteten Städten hin. Dabei verwies das KBA explizit auf die Informationsangebote von BMW, Daimler und VW.

Der Brief stieß aus ganz unterschiedlichen Richtungen auf massive Kritik

Der ADAC kritisierte beispielsweise, dass das Schreiben als Werbeaussage für die genannten Hersteller verstanden werden könnte. Verbraucherschützer monierten, dass das KBA die nötige Distanz zu den Autoherstellern vermissen ließ und die Umtauschprämien für viele Verbraucher angesichts der drohenden Fahrverbote keine Lösung seien. Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung schließt sich der Kritik an: „Von einer staatlichen Behörde kann und muss Neutralität erwartet werden können. Das Rundschreiben wirkt aber eher, als ob der Verkauf von Neuwagen der genannten Hersteller angekurbelt werden soll. Offen ist von Flottenerneuerung die Rede, was nichts anderes heißt, als dass die Verbraucher einen Pkw mit geringeren Emissionswerten kaufen sollen. Hier wird die Werbetrommel kräftig gerührt. Unabhängige Beratung für betroffene und verunsicherte Dieselfahrer sieht anders aus.“

Immerhin enthält das Schreiben noch einen Hinweis darauf, dass es Hardware-Nachrüstungen wohl nicht vor 2019 geben wird. „Darauf können Dieselbesitzer, die direkt vom VW-Abgasskandal betroffen sind, nicht warten. Sie haben gute Chancen, Schadensersatzansprüche gegen VW durchsetzen zu können, wie zahlreiche Gerichtsurteile inzwischen zeigen. Allerdings müssen sie ihre Forderungen auch bis Ende 2018 geltend machen, da sie ansonsten verjähren“, erklärt Rechtsanwalt Dr. Hartung, Kooperationsanwalt der IG Dieselskandal. Wer hier weiter auf Lösungen aus der Politik hofft, verspielt die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche aufgrund der Abgasmanipulationen gegen VW durchzusetzen.

Mehr Informationen auf der Kanzleiwebsite.



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