Krank während der Arbeit: Was tun? Wann riskiert man eine Abmahnung oder Kündigung? (Tipps für Arbeitnehmer)

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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Dr. Attila Fodor, Berlin und Essen.

Was, wenn man im Laufe des Arbeitstages merkt, dass man eigentlich nicht arbeitsfähig ist. Darf ein Arbeitnehmer dann seine Arbeit einfach so unterbrechen, den Arbeitsplatz verlassen und einen Arzt aufsuchen? Wie sollte er sich verhalten, wem Bescheid sagen, um keine Abmahnung oder Kündigung zu riskieren? Dazu der Kündigungsschutzexperte Anwalt Bredereck:

In Corona-Zeiten nimmt man Erkältungs- und Grippesymptome üblicherweise sehr ernst: Wer einen plötzlichen Fieberschub am Arbeitsplatz bekommt, muss den Arbeitgeber darüber sofort informieren – schließlich könnte es sich um ein Symptom der Corona-Erkrankung handeln.

Hier wird man auf volles Verständnis vom Arbeitgeber stoßen: Arbeitnehmer, die dem Arbeitgeber solche Symptomen melden, werden ohne Schwierigkeiten sofort nach Hause beziehungsweise zur ärztlichen Untersuchung gehen dürfen.

Was aber bei einem plötzlichen Migräneschub, oder bei akuten Zahnschmerzen? In diesen Fällen, wenn also die Erkrankung nicht offensichtlich ist, gilt regelmäßig dasselbe, wie bei sichtbaren Symptomen: Man spricht zuerst mit seinem Vorgesetzten und sagt ihm, dass man sich wegen der genannten Symptome nicht in der Lage fühlt, weiter zu arbeiten.

Dann gilt: Hat man seinem Chef Bescheid gesagt, darf man regelmäßig den Arbeitsplatz verlassen und nach Hause oder direkt zum Arzt gehen.

Muss man in diesen Fällen sofort zum Arzt gehen?

Im Fall einer Arbeitsunfähigkeit ist man verpflichtet, das zu tun, was einem der Arbeitsvertrag dazu vorgibt: Muss man laut Arbeitsvertrag am ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit zum Arzt gehen, gilt das auch für eine plötzlich am Arbeitsplatz eintretende Arbeitsunfähigkeit. Dann muss man, nachdem man seinem Chef Bescheid gesagt hat, am selben Tag einen Arzt aufsuchen.

Steht im Arbeitsvertrag etwas anderes, etwa dass man erst am zweiten Tag zum Arzt gehen muss, gelten diese Regeln auch hier. Nur: Ich empfehle Arbeitnehmern, dass sie in dem Fall trotzdem sofort zum Arzt gehen und die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung umgehend beim Arbeitgeber einreichen.

Denn: Es ist heikel, den Arbeitsplatz wegen einer Arbeitsunfähigkeit zu verlassen, vor allem wenn es sich um eine nicht offensichtliche Erkrankung handelt. Schließlich war man bereits am Arbeitsplatz und manch ein Arbeitgeber wird sich fragen, wie es sein kann, dass man morgens noch fit genug zum Arbeiten war, und jetzt plötzlich nicht mehr.

Deshalb rate ich Arbeitnehmern, sich in solchen Fällen genug Zeit für ein Gespräch mit dem Vorgesetzten zu nehmen und sich kritische Fragen nicht zu Herzen zu nehmen. Auf keinen Fall sollte man seinen Chef dünnhäutig vor vollendete Tatsachen stellen und nach knapper Mitteilung den Arbeitsplatz verlassen, womöglich im Streit.

Selbst man seine Pflichten, In-Kenntnis-Setzung des Arbeitgebers über die eigene Arbeitsunfähigkeit und umgehender Besuch beim Arzt, genau einhält, und man deshalb regelmäßig keine Abmahnung oder Kündigung riskiert: Damit verscherzt man es sich leicht mit seinem Arbeitgeber; oft kann das erfahrungsgemäß sogar zur inneren Kündigung durch ihn führen.

Die Abmahnung würde man riskieren, wenn man den Arbeitsplatz einfach so verlässt, ohne dem Vorgesetzten Bescheid zu sagen. Und wer wegen eines solchen Verhaltens bereits abgemahnt wurde, würde im Wiederholungsfall unter Umständen gekündigt werden können.

Arbeitnehmertipps: Überlegen Sie es sich gut, ob Sie den Tag schaffen, falls Sie sich morgens schlecht fühlen. Besser, als krank zuerst zur Arbeit und dann zum Arzt zu gehen, ist es, sich am Abend zuvor oder morgens beim Arbeitgeber krank zu melden – und sich dann ärztlich untersuchen zu lassen.

Wichtig auch hier: Reden Sie mit Ihrem Arbeitgeber! Das gilt in Übrigen auch, wenn Ihre Arbeitsunfähigkeit während der Arbeit eintritt. Der Arbeitgeber wird regelmäßig kein Interesse daran haben, wenn Sie erkrankt am Arbeitsplatz bleiben und dann womöglich Ihre Kollegen anstecken. Wenn Sie Ihren Chef ruhig, freundlich und sachlich über Ihren Zustand informieren, wird dieser wohl kaum ein Problem darin sehen, dass Sie sofort zum Arzt gehen und sich untersuchen lassen.

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