Krank wegen Depression und der Arbeitgeber erfährt davon – gefährlich? (Tipps für Arbeitnehmer)

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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Dr. Attila Fodor, Berlin.

Ein Arbeitnehmer ist wegen Depression langfristig krankgeschrieben: Welche Folgen hat es für ihn, wenn sein Arbeitgeber davon erfährt? Was kann der Arbeitnehmer tun, um sich vor Nachteilen zu schützen? Dazu der Kündigungsschutzexperte Anwalt Bredereck:

Die Frage stellt sich für Arbeitnehmer, die nach einer Therapie beziehungsweise Auszeit wieder an den Arbeitsplatz zurückkehren (wollen). Hier besteht die Gefahr, dass der Arbeitgeber aus der Kenntnis der Diagnose Vorteile zieht – zum Nachteil des Arbeitnehmers.

Grundsätzlich gilt deshalb: Der Arbeitnehmer sollte am Arbeitsplatz niemandem sagen, dass er an einer Depression leidet. Das gleiche gilt für andere Arten der psychischen Erkrankung, wie etwa die Psychose. Solche Diagnosen sollte man seinem Chef ebenso wenig offenlegen, wie Kollegen. Bewährt hat sich, dass Arbeitnehmer ihre psychischen Leiden pauschal als „Burnout“ bezeichnen – und grundsätzlich bei dieser Darstellung bleiben. 

Dies hat den Vorteil, dass man als „Burnout-Geschädigter“ nicht denselben Vorurteilen ausgesetzt ist, wie ein Mensch mit einer Depression. Menschen mit einer Depression, oder einer Psychose, werden oft stigmatisiert; ihnen haftet vielerorts ein Makel an, den sie meist so gut wie nie wieder los werden. Ein „Burnout“ hingegen suggeriert, dass man sich für die Firma aufgeopfert hat, alles gegeben hat, aber damit schlicht überfordert war. Und man kann damit auch zeigen: Nach einer kürzeren oder längeren Erholung oder Therapie bin ich wieder fit und einsatzbereit.

Hinzu kommt, dass depressionserkrankte Menschen es ohnehin sehr schwer haben, weil ihr Selbstwertgefühl herabgesetzt ist und die Probleme mit ihrer Umgebung meist zunehmen. Muss man sich dann auch noch mit Stigmatisierung und Vorurteilen auseinandersetzen, kann dies die Folgen einer Depression abermals verschlimmern.

Von alledem kann einen meist nur ein verständnisvoller Chef bewahren, ein Chef, der möglicherweise selbst, oder durch nahe Angehörige, Erfahrungen mit einer Depression hatte. Doch damit sollte man als Arbeitnehmer nicht rechnen.

Fachanwaltstipps für Arbeitnehmer: Sind Sie von Depressionsschüben betroffen und deshalb arbeitsunfähig, rate ich dazu, dass Sie dies möglichst als „Burnout“ darstellen. Erfährt Ihr Arbeitgeber von Ihrer Depression, könnte er das für seine Zwecke ausnutzen. Er könnte Sie zusätzlich unter Druck setzten, damit Sie endgültig ausfallen, oder von sich aus den Arbeitsplatz aufgeben und die Eigenkündigung einreichen.

In diesem Fall, wenn Ihr Arbeitgeber Druck auf Sie ausübt, sollten Sie umgehend einen auf Kündigungsschutz spezialisierten Anwalt oder Fachanwalt anrufen und sich beraten lassen. Grundsätzlich sollten Sie nicht selbst kündigen, ohne dies zuvor mit einem Experten besprochen zu haben. Besteht die Gefahr der Beeinträchtigung Ihrer Gesundheit, etwa durch Mobbing oder Bossing, sollten Sie zuallererst ärztliche Hilfe einholen.

Haben Sie eine Kündigung erhalten? Droht Ihnen eine Kündigung? Haben Sie Fragen zur Abfindung, zum Aufhebungsvertrag, oder zu den Chancen einer Kündigungsschutzklage?

Rufen Sie dazu gern Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck an. In einer kostenlosen und unverbindlichen telefonischen Ersteinschätzung beantwortet er Ihre Fragen zum Kündigungsschutz und zur Abfindungshöhe.

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Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck vertritt seit 25 Jahren Arbeitnehmer und Arbeitgeber bundesweit bei Kündigungen und im Zusammenhang mit dem Abschluss von Aufhebungsverträgen und Abwicklungsvereinbarungen. 

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