Krankheitsbedingte Kündigung wegen Burnout möglich?

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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen.

Riskiert der Arbeitnehmer seinen Job, wenn er im Betrieb von seinem Burnout erzählt und dann längere Zeit wegen einer Reha ausfällt? Kann man wegen eines Burnouts gekündigt werden? Die Antwort wäre wohl: „Jein“. Was meine ich damit?

Wegen einer Erkrankung kann man grundsätzlich nicht „krankheitsbedingt“ gekündigt werden. Es sind die vielen Fehlzeiten, und noch wichtiger: Die in der Zukunft aufgrund des Krankheitsbildes und früherer Fehlzeiten prognostizierten Ausfälle des Arbeitnehmers, die gegebenenfalls zur Kündigung berechtigen. 

Wer in einen Reha-Aufenthalt startet, um seinen Burnout zu heilen und sich wieder fit für den Job zu machen, signalisiert seinem Arbeitgeber: „Ich tue etwas, um wieder gesund zu werden!“ „Nach meiner Reha werde ich wieder arbeitsfähig sein!“ Die Prognose ist also positiv; zu erwarten ist, dass die Fehlzeiten nach der Reha sinken werden.

Daher: Arbeitnehmer ohne längere Krankheitshistorie, die dem Chef vom Burnout erzählen und von der beabsichtigten mehrwöchigen Reha, riskieren regelmäßig keine Kündigung, jedenfalls keine wirksame. Solche Kündigungen kann der Arbeitnehmer regelmäßig mit einer Kündigungsschutzklage erfolgreich angreifen.

Wann riskiert man eine (wirksame) Kündigung? 

Bleiben wir beim Arbeitnehmer, der wegen eines Burnouts eine Reha macht. Gesetzt den Fall, dieser Arbeitnehmer kommt gestärkt aus der Reha zurück, hat aber nach kurzer Zeit einen Rückfall. Der Arbeitnehmer erkrankt immer wieder wegen psychischer Leiden; hinzu kommen Fehlzeiten wegen Infektionskrankheiten und Unfällen, beides übliche Begleiterscheinungen bei psychisch erkrankten Menschen. 

Flammen diese Erkrankungen immer wieder auf, mit der Konsequenz, dass die Krankheitsphasen über Jahre nicht abebben, wird eine Kündigung wegen der Fehlzeiten rund um den Burnout wohl nicht aussichtslos sein, vor allem falls die Prognose negativ ist.

Arbeitnehmer, die eine Kündigung wegen Krankheit oder eines Burnouts bekommen, haben dennoch regelmäßig beste Chancen, sich mit einer Kündigungsschutzklage entweder auf den alten Arbeitsplatz zurück zu klagen, oder zumindest eine hohe Abfindung zu sichern. 

Auch wenn die Fehlzeiten und die Prognose theoretisch für eine Kündigung ausreichen: Der Arbeitgeber kann bei einer Kündigung wegen Krankheit sehr viel falsch machen, beispielswiese formelle Fehler begehen oder das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) nicht richtig durchführen.

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