Krankheitsbedingte Kündigung: Welche Rolle spielen Belastungen im Betrieb?

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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Dr. Attila Fodor, Berlin und Essen.

Wer regelmäßig krank ist und häufig bei der Arbeit fehlt, riskiert unter Umständen eine krankheitsbedingte Kündigung. Was aber, wenn es im Betrieb einen hohen Krankenstand gibt und die Arbeitnehmer dort höheren Belastungen ausgesetzt sind, als anderswo? Würde eine krankheitsbedingte Kündigung unter diesen Umständen eher unwirksam sein? Dazu der Kündigungsschutzexperte Anwalt Bredereck:

Der Arbeitgeber darf ein Arbeitsverhältnis grundsätzlich kündigen, wenn sein Mitarbeiter mehrere Jahre hintereinander jedes Jahr immer wieder zusammengenommen mehr als sechs Wochen krankheitsbedingt am Arbeitsplatz fehlt.

Eine Kündigung wegen Krankheit ist dann allerdings nur wirksam, wenn eine Interessenabwägung vorgenommen wird und diese zu Lasten des Arbeitnehmers ausgeht; hier sind betriebliche Belange zu berücksichtigen.

In diesem Zusammenhang spielt der Krankenstand im Betrieb des gekündigten Arbeitnehmers eine Rolle.

Ein weit über dem Durchschnitt des branchenüblichen liegender Krankheitsstand würde darauf hindeuten, dass im Betrieb unter Umständen ein belastendes Arbeitsklima vorherrscht.

Das würde die Hürden für eine krankheitsbedingte Kündigung höher legen: Der Arbeitgeber könnte seinem Mitarbeiter die vielen Fehlzeiten weniger stark anlasten, da er sie mit den Arbeitsbedingungen, für die er verantwortlich ist, zumindest mitverursacht hat.

Allerdings muss der Arbeitnehmer die Tatsache beweisen, dass der Betrieb im Branchenvergleich übermäßig viele Fehlzeiten aufweist. Man müsste hierfür den allgemeinen Krankenstand in der Branche und den im Betrieb nachweisen und gegenüberstellen.

Ein Vergleich der leicht zu beschaffenden Krankheitsdaten aus der gesamten Privatwirtschaft oder dem öffentlichen Dienst mit dem Krankheitsstand im Betrieb würde meiner Ansicht nach wohl nicht ausreichen, um ein belastendes Arbeitsklima nachzuweisen. Hierfür wäre schon der Krankenstand in der spezifischen Branche nötig.

Bestimmte Berufe haben nämlich eine gesteigerte Belastungsanfälligkeit, wie beispielsweise der Erzieherberuf im Hinblick auf Erkältungskrankheiten.

Wer dort sagt, dass beim Arbeitgeber deutlich mehr Mitarbeiter erkranken, als im Durchschnitt aller Branchen, kann damit meiner Meinung nach eine besondere Belastung in seinem Betrieb nicht nachweisen. Dieser Nachweis würde nur gelingen, falls der Krankenstand im Betrieb im Verhältnis zum Krankenstand der Branche nachweisbar deutlich überhöht ist.

Arbeitnehmertipp: Wem wegen Krankheit gekündigt wird, hat meist sehr gute Chancen, sich dagegen mit einer Kündigungsschutzklage zu wehren.

Sofern das Kündigungsschutzgesetz anwendbar ist, muss der Arbeitgeber bei der Kündigung viele Voraussetzungen einhalten, etwa eine fehlerfreie Interessenabwägung oder ein korrekt durchgeführtes betriebliches Eingliederungsmanagement, an denen Arbeitgeber regelmäßig scheitern.

Arbeitnehmern rate ich, nach Erhalt des Kündigungsschreibens umgehend einen auf Kündigungsschutz spezialisierten Anwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht anzurufen und mit ihm die Chancen einer Kündigungsschutzklage zu besprechen.

In den meisten Fällen kann man damit seinen Job retten oder zumindest eine hohe Abfindung erreichen.

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