Krankheitsbedingte Kündigungen bei HUK-Coburg? So wehren sich Arbeitnehmer

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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen.

Müssen häufig oder länger erkrankte Mitarbeiter des Versicherungskonzerns HUK-Coburg jetzt um ihren Arbeitsplatz bangen? Das könnte man denken. Einem Medienbericht zufolge hat man nämlich genau deshalb bei HUK-Coburg sieben Mitarbeitern kürzlich gekündigt. Und 20 weiteren Mitarbeitern stellt der Versicherungskonzern wohl die krankheitsbedingte Kündigung in Aussicht, wenn sie ihre Fehlzeiten nicht abbauen. Das Online-Fachblatt Versicherungswirtschaft heute (VWheute) berichtet darüber in einem Artikel vom 25.4.2018. Arbeitsrechtler und Kündigungsschutz-Experte Alexander Bredereck informiert über die Abfindungs-Chancen gekündigter HUK-Coburg-Arbeitnehmer.

Für den Arbeitgeber ist es regelmäßig sehr schwer, eine Kündigung aufgrund krankheitsbedingter Fehlzeiten sattelfest zu begründen. Hohe Hürden schränken ihn ein, im Arbeitsrecht und durch die ständige Rechtsprechung der Arbeitsgerichte. Gleich, ob die Kündigung wegen langanhaltender Krankheit ausgesprochen wurde oder wegen häufiger Kurzzeiterkrankung: Für Arbeitsgerichte scheitern die Kündigungen regelmäßig bereits daran, dass der Arbeitgeber die negative Gesundheitsprognose während einer Kündigungsschutzklage nicht glaubhaft darlegen kann.

Und auch deshalb sind krankheitsbedingte Kündigungen oft rechtswidrig: Den Arbeitgebern misslingt regelmäßig das betriebliche Eingliederungsmanagement. So wie bei einem der HUK-Coburg-Mitarbeiter, der, wie seine gekündigten Kollegen auch, Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht eingereicht hat und die Klage gewann, weil der Versicherungsriese das betriebliche Eingliederungsmanagement nicht zu Ende geführt hatte. Auch darüber berichtet VWheute in seinem Artikel. 

Wann hat man Aussicht auf eine hohe Abfindung? Zunächst, wenn die Kündigung auf wackligen Beinen steht und man rechtzeitig innerhalb der 3-Wochen-Frist Kündigungsschutzklage eingereicht hat. Geht man dann vor dem Arbeitsgericht in Abfindungsverhandlungen mit dem Arbeitgeber, kommt es darauf an, ob der Arbeitgeber grundsätzlich bereit ist, eine Abfindung zu zahlen. Und der Arbeitnehmer muss die Abfindung ebenfalls wollen! Selbstverständlich kann der gekündigte Mitarbeiter auf ein Urteil des Arbeitsgerichts bestehen und nach erfolgreicher Kündigungsschutzklage auf seinen alten Arbeitsplatz zurückkehren. 

Scheinbar haben die HUK-Coburg-Mitarbeiter ihre alten Jobs behalten. Laut VWheute hatten alle sieben Kündigungsschutzklagen vor dem Arbeitsgericht beziehungsweise dem Landesarbeitsgericht Erfolg. Diese Kündigungen wegen Krankheit endeten offenbar nicht, wie so häufig, mit einem gerichtlich protokollierten Abfindungsvergleich. 

Wie hoch kann die Abfindung sein? Für Arbeitgeber bedeuten Kündigungsschutzklagen regelmäßig ein hohes finanzielles Risiko. Wenn sie gezwungen sind, die gekündigten Mitarbeiter wieder einzustellen, müssen sie Lohn und Gehalt von mehreren Monaten und manchmal auch einigen Jahren nachzahlen, mitsamt dem Arbeitgeberanteil der Sozialversicherungsbeiträge. Um das zu verhindern, sind die Arbeitgeber oft zu hohen Abfindungen bereit. Wie hoch diese im Einzelfall sind, ist dann auch maßgeblich abhängig vom Verhandlungsgeschick des Anwalts auf Arbeitnehmerseite. 

Wo finden Sie weitere Informationen zum Thema Kündigung und Aufhebungsvertrag? Hier finden Sie als Arbeitnehmer alle Informationen zum Thema Kündigungsschutzklage: www.kuendigungsschutzklage-anwalt.de. Hier finden Sie als Arbeitnehmer alle Informationen zum Thema Kündigung, Aufhebungsvertrag und sonstige Beendigung des Arbeitsverhältnisses: www.kuendigungen-anwalt.de.

Was wir für Sie tun können: Wir vertreten Arbeitnehmer und Arbeitgeber deutschlandweit im Zusammenhang mit dem Abschluss von arbeitsrechtlichen Aufhebungsverträgen, Abwicklungsverträgen und dem Ausspruch von Kündigungen.

Besprechen Sie Ihren Fall zunächst mit dem Fachanwalt für Arbeitsrecht: Rufen Sie Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck an und besprechen Sie zunächst telefonisch, kostenlos und unverbindlich die Erfolgsaussichten eines Vorgehens im Zusammenhang mit der Kündigung oder dem Abschluss eines Aufhebungsvertrages. Wie hoch sind Ihre Chancen? Wie hoch sind Ihre Risiken? Und welche Fristen gibt es zu beachten?

30.04.2018

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