Kreditantrag abgelehnt - Infoscore speicherte Restschuldbefreiung länger als sechs Monate

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Die Kanzlei AdvoAdvice konnte im Juli 2023 einem Betroffenen erfolgreich bei der Löschung des Merkmals „Restschuldbefreiung erteilt“ aus dem Datenbestand der Infoscore Consumer Data GmbH verhelfen.

Nachdem Dr. Raphael Rohrmoser und Dr. Sven Tintemann im Januar 2023 in zwei Verfahren zur Speicherdauer des Merkmals der Restschuldbefreiung bereits vor dem EuGH tätig waren und ihrerseits Zustimmung durch den Generalanwalt erhalten hatten, hatte Deutschlands größte Auskunftei, die Schufa Holding AG, Ende März 2023 mitgeteilt, ihre Speicherfristen von zunächst drei Jahren auf nunmehr sechs Monate zu diesem Merkmal zu reduzieren.

Andere Auskunfteien waren von diesem Vorgehen der Schufa wohl überrascht und zogen daher zunächst einmal nicht bei dieser Veränderung mit. Insofern musste der hier betroffene Mandant feststellen, dass der Eintrag zwar bei der Schufa Holding AG, aber eben nicht bei anderen Auskunfteien gelöscht ist.

Infoscore speicherte Eintrag weiterhin drei Jahre

Der Betroffene aus Schleswig-Holstein war mit einem Eintrag der Restschuldbefreiung in der Schufa Holding AG gespeichert. Als dieser Vermerk nach der neuen Speicherfrist bei der Schufa Holding AG endlich gelöscht wurde, wollte der Betroffene einen kleinen Kredit bei seiner Bank beantragen.

Dort wurde der Kreditantrag jedoch mit der Begründung abgelehnt, dass die Infoscore Consumer Data GmbH den Eintrag der Restschuldbefreiung immer noch gespeichert habe. 

Dies verwunderte den Betroffenen sehr, da die Schufa Holding AG die Speicherfrist ja gekürzt hatte und er davon ausging, nun wieder als kreditwürdig zu gelten. Dies müsse dann doch auch für die anderen Auskunfteien gelten.

Der Betroffene versuchte im ersten Schritt über eine andere Rechtsanwaltskanzlei die endgültige Löschung des Eintrags der Restschuldbefreiung aus jeglichen Auskunfteien zu erzielen. Diese wurde nach Angaben des Betroffenen in der Angelegenheit allerdings nicht wie gewünscht tätig.

Auf der Suche nach einer neuen Anwaltskanzlei stieß der Betroffene bei der Suche im Internet auf die Kanzlei AdvoAdvice. Dort konnte ihm bei seinem Wunsch auf vorzeitige Löschung des Eintrags geholfen werden.

Wie konnte dem Betroffenen geholfen werden?

Rechtsanwalt Dr. Rohrmoser kontaktierte die Infoscore Consumer Data GmbH und forderte diese unter Hinweis auf die Schlussanträge des Generalanwalts bei EuGH dazu auf, den Eintrag umgehend zur Löschung zu bringen.

Im Fall des Betroffenen aus Schleswig-Holstein wurde das Merkmal „Restschuldbefreiung erteilt“  seit deren Erteilung am 23.06.2022 von der Infoscore Consumer Data GmbH gespeichert. Somit hätte nach Ansicht des OLG Schleswig, welches auch für den hier betroffenen Mandanten zuständig gewesen wäre, mit dem 23.12.2022 bereits eine Löschung des Eintrages erfolgen müssen.

Auf das Schreiben von Anwalt Rohrmoser teilte die Infoscore Consumer Data GmbH lediglich mit, dass dem Betroffenen bereits eine aktualisierte Auskunft, mit der Info, dass zu seinem Zahlungsverhalten keine Informationen gespeichert sind, zugesandt wurde.

Da dem Betroffenen bisher jedoch keine Datenauskunft vorlag, bat Dr. Rohrmoser die Auskunftei erneut um Übersendung der Datenkopie. Diesmal mit Erfolg. Nach der neuen Datenkopie der Infoscore Consumer Data GmbH hatte diese tatsächlich keine Informationen mehr zur Restschuldbefreiung des Betroffenen gespeichert. Ein erneuter Kreditantrag sollte demnach nicht mehr abgelehnt werden.

Fazit

Die Kanzlei AdvoAdvice Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB hat eine besondere Expertise bei der Fragestellung, über welchen Zeitraum Einträge zur Restschuldbefreiung gespeichert werden dürfen. Dies zeigen der Erfolg vor dem OLG Schleswig und die Zustimmung in den Schlussanträgen des Generalanwalts am EuGH nach der im Januar 2023 dort geführten Verhandlung.

Die Kanzlei AdvoAdvice hat daher sehr maßgeblich dazu beigetragen, dass die Schufa Holding AG Ende März 2023 ihre Speicherfristen für das Merkmal der Restschuldbefreiung verkürzt hat.

Diesem Beispiel werden jetzt wohl weitere Auskunfteien folgen, wie die Kanzlei AdvoAdvice aus informierten Kreisen erfahren hat und was der hier vorliegende Fall auch eindrucksvoll zeigt.

Hinweis: Falls ein Insolvenzplan erstellt wurde, werden die Daten von den Auskunfteien weiterhin nicht zur Löschung gebracht. Hier ist ein Rechtsanwalt zur Abstimmung der weiteren Möglichkeiten zu konsultieren.

Haben Sie weiterhin Probleme mit einem Eintrag bei einer Auskunftei nachdem Ihnen die Restschuldbefreiung in Deutschland oder einem anderen Land der EU erteilt worden ist, dann wenden Sie sich gerne an das Expertenteam der Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte aus Berlin, das schon vielfach Negativeinträge zur Löschung bringen und vielen Betroffenen schnell helfen konnte. Nutzen Sie hierzu unsere Telefonnummer 030 921 000 40 oder schicken Sie uns eine Email an info@advoadvice.de. Gerne können Sie auch direkt über Anwalt.de Kontakt zu Ihren Anwälten und Schufa-Experten Dr. Raphael Rohrmoser und Dr. Sven Tintemann aufzunehmen. 

Hilfreiche Tipps zum Datenschutz und zum Schufa-Recht finden Sie unter https://advoadvice.de/themen/schufa-und-datenschutz oder in unserem Blog unter https://advoadvice.de/blog.


Foto(s): AdvoAdvice

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