Kreditvertrag im Netz abgeschlossen: So nutzen Sie Ihr Widerrufsrecht und kündigen richtig!
- 3 Minuten Lesezeit
Das Internet hat das Leben in vielerlei Hinsicht vereinfacht – auch die Aufnahme eines Kredits ist inzwischen unkompliziert und schnell möglich. Doch was passiert, wenn der Vertrag doch nicht den Erwartungen entspricht oder die finanzielle Situation sich plötzlich ändert? Viele Verbraucher stellen sich dann die Frage, ob und wie sie einen online abgeschlossenen Kreditvertrag widerrufen oder kündigen können.

Widerrufsrecht bei Online-Kreditverträgen
Nach deutschem Recht haben Verbraucher grundsätzlich die Möglichkeit, innerhalb einer bestimmten Frist von einem im Internet abgeschlossenen Kreditvertrag zurückzutreten. Grundlage hierfür ist das sogenannte Widerrufsrecht nach § 355 BGB, das Verbrauchern besonderen Schutz bietet.
Frist für den Widerruf beachten
Die gesetzliche Widerrufsfrist beträgt 14 Tage. Diese Frist beginnt grundsätzlich, sobald der Kreditnehmer den Kreditvertrag in Textform erhalten hat, einschließlich aller gesetzlich vorgeschriebenen Informationen, wie beispielsweise zur Art des Kredits, dem effektiven Jahreszins, den Gesamtkosten des Kredits sowie dem Widerrufsrecht selbst.
Wurde der Kreditnehmer nicht korrekt oder nicht vollständig über sein Widerrufsrecht belehrt, verlängert sich die Widerrufsfrist. In diesem Fall kann der Vertrag theoretisch auch noch nach Monaten oder Jahren widerrufen werden. Die genauen Bedingungen hängen jedoch von der jeweiligen Vertragsgestaltung und Belehrung ab.

Form des Widerrufs
Eine bestimmte Form ist für den Widerruf nicht vorgesehen. es genügt in der Regel ein formlose Mitteilung, etwa per E-Mail, in der der Kreditnehmer eindeutig erklärt, dass er den Vertrag widerruft. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
Kündigung des Kreditvertrags
Unabhängig vom Widerrufsrecht besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, einen Kreditvertrag zu kündigen. Dies betrifft in erster Linie langfristige Kreditverträge. Die Bedingungen für eine Kündigung sind dabei in den Kreditbedingungen geregelt.
Ordentliche Kündigung
Ratenkredite können in der Regel mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden. Nach § 500 BGB gilt für den Verbraucher ein Kündigungsrecht, wenn der Allgemein-Kredit eine unbestimmte Laufzeit hat. Bei einer vorzeitigen Kündigung fällt in der Regel eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung an, mit der der Kreditgeber für entgangene Zinseinnahmen entschädigt wird. Die Höhe dieser Entschädigung ist gesetzlich geregelt und darf eine bestimmte Grenze nicht überschreiten.
Außerordentliche Kündigung
Darüber hinaus gibt es das Recht zur außerordentlichen Kündigung, zum Beispiel wenn der Kreditgeber seine Pflichten verletzt oder die wirtschaftliche Grundlage des Vertrages entfällt. Solche Kündigungen sind jedoch an strenge Voraussetzungen geknüpft

Rechtstipp:
Wer sich unsicher ist, ob sein Widerruf oder seine Kündigung wirksam ist, sollte unbedingt einen Anwalt hinzuziehen. Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht können hier wertvolle Unterstützung leisten und gegebenenfalls rechtliche Schritte einleiten. Eine professionelle Beratung kann helfen, die individuellen rechtlichen Möglichkeiten zu verstehen und Fehler zu vermeiden.

Wie können wir helfen?
Die Kanzlei Mutschke ist in Deutschland als eine der führenden Kanzleien im Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechts tätig. Kontaktieren Sie uns, gerne helfen wir auch Ihnen!
Vielleicht kennen Sie uns auch schon aus dem TV oder aus der Zeitung? Rechtsanwältin Nicole Mutschke ist eine der bekanntesten deutschen Rechtsanwältinnen und als Rechtsexpertin regelmäßiger Gast in zahlreichen TV Sendungen und Zeitungen/Zeitschriften. Unter anderem ist sie bekannt aus dem ZDF, RTL, ntv, sternTV, Achtung Verbrechen!, WDR, BILD, Handelsblatt und vielen weiteren Formaten.
Auf unseren Social Media-Kanälen geben wir spannende Einblicke in die Rechtswelt und versorgen unsere Zuschauer mit nützlichen Tipps und der aktuellsten Rechtsprechung zu relevanten Themen. Auf YouTube folgen uns mehr als 150.000 Menschen, auf TikTok knapp 140.000.
Artikel teilen: