Kryptowährungen: Steuerprüfung NRW! Anwaltsinfo

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Die Finanzbehörden von Nordrhein-Westfalen haben die Daten von Kunden einer KryptoHandelsplattform erhalten und wollen nun mit den jeweiligen Steuererklärungen abgleichen, ob die Nutzer etwaige Gewinne ordnungsgemäß versteuert haben.

Krypto-Investoren müssen grundsätzlich alle Transaktionen und Gewinne, die innerhalb der einjährigen Spekulationsfrist erfolgt sind, in ihrer Steuererklärung  angeben, da Einkünfte aus dem Handel mit Kryptowährungen als privates Veräußerungsgeschäft der Einkommenssteuer unterliegen gem. § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 S. 1  EStG.

Damit droht widrigstenfalls tausenden Krypto-Investoren die Gefahr von Steuernachzahlungen oder gar strafrechtlichen Problemen wie Strafverfahren, worauf die Kanzlei Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB mit Sitz in Berlin hinweist. 

Betroffene Krypto-Investoren sollten daher nach Ansicht von Dr. Späth & Partner ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen wie z.B. die  Möglichkeit einer Selbstanzeige beim Finanzamt.

Durch eine Selbstanzeige kann teilweise erreicht werden, dass der Investor Straffreiheit erlangen kann, sofern diverse Voraussetzungen erfüllt sind. So darf z.B. noch kein Straf- oder Bussgeldverfahren eingeleitet worden sein.

Auch muss beachtet werden, dass z.B. bei Überschreitung eines erheblichen Betrages (oftmals 25.000 € pro Tat) oder bei Vorliegen eines besonders schweren Falles eine Strafbefreiung teilweise nicht mehr in Betttracht  kommt.

Somit sollten Anleger/Investoren in Kryptowährungen, die von der Steuerprüfung betroffen sein könnten, nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten umgehend ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen, da hierfür teilweise enge Fristen  bestehen und bei einem zu langen Zuwarten die Gefahr besteht, dass die Investoren nicht mehr in den Genuss der dargelegten Befreiungen  kommen könnten.

Betroffene Krypto-Investoren können sich gerne an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mit  Sitz in Berlin wenden, die seit dem Jahr 2002, und somit  seit mehr als 20 Jahren, schwerpunktmäßig im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig sind.







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