KTG Energie AG: 10 Fragen zur Tochtergesellschaft der KTG Agrar SE (Teil 1)

  • 5 Minuten Lesezeit

Die KTG Energie AG verarbeitet als Tochterunternehmen der insolventen KTG Agrar SE die u.a. von der KTG Agrar gelieferten sog. Substrate (z.B. Maissilage) zu Biogas (Methan).

Exkurs:

Der weltweit größte „Produzent“ von Methan aus Biosubstraten (Maissilage etc.) ist die normale Milchkuh, die das Gas in Form von Flatulenzen unkontrolliert an die Umwelt abgibt. Die Gas-Ausbeute einer industriellen Biogasanlage ist allerdings wesentlich höher als die einer Milchkuh deren Biogase „produktionsbedingt“ nicht nutzbar sind und nur die Umwelt schädigen. Zumindest die Insolvenz dieses vierbeinigen Biogasproduzenten ist mit Sicherheit ausgeschlossen.

Die Muttergesellschaft (KTG Agrar SE) der KTG Energie AG soll nun durch eine Insolvenz in Eigenverwaltung saniert werden, während die KTG Energie AG als Tochtergesellschaft die Biogasproduktion weiterbetreibt. Am 09.08.2016 teilt die KTG Energie AG mit, dass ihr bisheriger Vorstand/CEO Dr. Berger den Vorstand verlassen hat. Diese Mitteilung kam für die Anleger völlig überraschend. In der letzten Hauptversammlung erhielt Vorstand Dr. Berger noch große Zustimmung für seine Tätigkeit. Die Vorgänge werfen Fragen auf, die soweit schon heute möglich, beantwortet werden sollen.

Fragen zu KTG Energie AG

  1. Ist die KTG Energie AG von der Insolvenz der KTG Energie AG SE betroffen?
  2. Ist die KTG Energie AG eng mit der KTG Agrar SE verbunden?
  3. Warum ist der Vorstand (CEO) der KTG Energie AG, Herr Dr. Berger zurückgetreten?
  4. Kann die insolvente KTG Agrar SE die Kredite fällig stellen, die sie der KTG Energie AG gab?
  5. Wenn das Insolvenzverfahren KTG Agrar SE eröffnet wird, könnte dann der Insolvenzverwalter (bzw. Sachwalter) bzw. der Insolvenzverwalter die Rückzahlung von Darlehen fordern?
  6. Müssen die Sanierer der KTG Agrar SE (Muttergesellschaft der KTG Energie AG) die Interessen der Anleger der KTG Energie AG berücksichtigen?
  7. Führt die Insolvenz der KTG Agrar SE zum Ausfall der Substratlieferungen aus denen das Biogas gewonnen wird?
  8. Besteht die Gefahr, dass die Banken für ihre Kredite an die KTG Energie AG neue Sicherheiten fordern?
  9. Können Anleihegläubiger die Anleihe regulär kündigen und so sofort ihren vollen Anleihebetrag zurückerhalten?
  10. Was können Anleger (Aktionäre/Anleihegläubiger) tun um Verluste zu vermeiden oder zumindest zu vermindern?

Antworten zu KTG Energie AG (Fragen 1-5):

Zu 1): Ist die KTG Energie AG von der Insolvenz der KTG Energie AG SE betroffen?

Nein. Die KTG Energie AG ist eines der vielen Tochter und Enkelunternehmen der KTG Agrar SE. Das Insolvenzverfahren der KTG Agrar SE betrifft die KTG Energie AG nicht „unmittelbar“. Es ist also kein Insolvenzverwalter tätig und Forderungsanmeldungen sind ebenfalls nicht möglich. Die Sanierer der KTG Agrar SE haben damit auch keinen direkten Einfluss auf die Geschäftsführung der KTG Energie AG. Die KTG Agrar AG ist auch nicht zur Zahlung der Schulden der Muttergesellschaft (KTG Agrar SE) verpflichtet.

Zu 2): Ist die KTG Energie AG eng mit der KTG Agrar SE verbunden?

Ja.

Die KTG Agrar SE ist die Muttergesellschaft der KTG Energie AG. Sie hält die Mehrheit der Aktien (52%) der KTG Energie AG. Die neu bestellten Sanierer der KTG Agrar SE haben daher als Vertreter der Mehrheitsaktionärin erheblichen, wenn auch nur indirekten, Einfluss auf die KTG Energie AG.

Die KTG Energie AG hat ein Darlehen von der KTG Agrar SE von über 30 Mio. € erhalten, das aber erst in 2021 fällig sein soll. Ob die Sanierer des insolventen Muttergesellschaft (KTG Agrar SE) so lange stillhalten werden, ist offen.

Die KTG Agrar SE hat Bürgschaften für die Finanzierung von rund einem Drittel der Biogasanlagen der KTG Energie AG gegenüber Banken abgegeben.

Die KTG Agrar SE und deren andere Tochtergesellschaften liefern die Substrate (Biomasse), aus denen das Gas erzeugt werden soll.

Zu 3): Warum ist der Vorstand (CEO) der KTG Energie AG, Herr Dr. Berger zurückgetreten?

Die Gründe für den Rücktritt wurden in der Ad-hoc-Mitteilung des Unternehmens nicht benannt. Der Vorstand der KTG Energie AG war aber 2008 bereits Vorstandsmitglied der KTG Agrar SE neben dem Vorstand Hofreiter. Die FAZ (Frankfurter Allgemeine Zeitung) spekuliert, dass diese Nähe zu dem Ex-Vorstand der insolventen Muttergesellschaft irgendwie Ursache für die Entscheidung gewesen sein soll. In der letzten Hauptversammlung der KTG Energie AG wurde dem Vorstand noch das vollste Vertrauen durch die Aktionäre ausgesprochen.

Zu 4): Kann die insolvente KTG Agrar SE die Kredite fällig stellen, die sie der KTG Energie AG gab?

Nein, vermutlich nicht. Sofern die Verträge so gestaltet sind wie Dr. Berger es behauptete. Als Mehrheitsaktionärin hat die KTG Agrar SE aber Einfluss darauf, wer als Vorstand der Tochtergesellschaft bestellt wird und dann die Verhandlung über eine etwaige Änderung der bestehenden Kreditverträge / Tilgungsvereinbarungen führen würde.

Zu 5): Wenn das Insolvenzverfahren KTG Agrar SE eröffnet wird, könnte dann der Sachwalter bzw. der Insolvenzverwalter die Rückzahlung von Darlehen fordern?

Nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der KTG Agrar SE könnte der Insolvenzverwalter (bzw. Sachwalter) nach Gründen für eine Insolvenzanfechtung von Darlehensverträgen suchen, um so eine vorzeitige Rückzahlung zu erreichen. Ob diese Anfechtung dann auch vor Gericht standhält, weil behauptete Anfechtungsgründe vorliegen, wird sich erst dann erweisen. Sollte der Sachwalter der insolventen Muttergesellschaft die KTG Energie AG hingegen noch für die Sanierung der Muttergesellschaft benötigen, wird er von einer Anfechtung von Darlehensverträgen absehen.

Teil 2 des Beitrags finden Sie hier.

Die Kanzlei Mertens Rechtsanwälte vertritt seit Jahren bundesweit in gerichtlichen und außergerichtlich Verfahren, sowie Insolvenzverfahren ausschließlich die Interessen geschädigter Kapitalanleger und Bankkunden gegen Banken, Initiatoren und Vermittlern von Kapitalanlagen. Besonderer Schwerpunkt im Kapitalanlagenbereich sind dabei auch die sog. „Grüne Geldanlagen“

In der Kapitalanlagesache KTG Agrar SE und weiteren Unternehmen der KTG Gruppe vertrauen bereits eine Vielzahl von Mandanten nachdem sie unser Angebot der kostenfreien Ersteinschätzung ihrer Rechte und Ansprüche wahrgenommen haben, die auf unserer Internetseite:

  • www.mertens-rechtsanwaelte.de/Faelle/KTG-Energie/

angeboten wird.



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