KTG Energie AG: Totalverlust für Anleger?

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Auch die Energietochter (KTG Energie AG) des insolventen Agrarkonzerns KTG darf ihre Insolvenz in Eigenverwaltung durchführen und zig Millionen Euro für die Sanierung stehen auch schon bereit ...

1.) Wunschträume vom „Weißen Ritter“

Mit dem Kauf der insolventen KTG Agrar SE wurde die Gustav-Zech-Stiftung zum Mehrheitsaktionär des Tochterunternehmens KTG Energie AG und erwarb zudem auch deren Darlehensforderungen gegen ihr Tochterunternehmen (KTG Energie AG).Die neue Eigentümerin verabschiedete sich schnell von den alten Vorständen und Aufsichtsräten und ersetzte diese durch Fachleute, die schnell die drohende Insolvenz feststellen konnten, da die Zinszahlungen an die Anleihegläubiger kurzfristig zur Zahlung fällig waren, die Kasse der Tochter aber an akuter, pekuniärer Austrocknung litt.

Genau wie bei der Muttergesellschaft (KTG Agrar SE) wurde auch bei der Tochter KTG Energie AG die Insolvenz in Eigenverwaltung eingeleitet zwecks „Sanierung“ des Unternehmens.

Die nunmehr auch insolvente KTG Energie AG ist selbst Muttergesellschaft einer Vielzahl eigenständiger Biogasanlagen-GmbHs. Die GmbHs sind nicht insolvent und stellen daher das wesentliche Vermögen der KTG Energie AG dar.

Großer Jubel brach bei den Anlegern aus, als ein Unternehmen der Zech-Gruppe (Agrar ZG Projektbeteiligungs GmbH) ein Massedarlehen an die KTG Energie AG gab.

Aktionär und Anleihegläubiger frohlockten, der „Weiße Ritter“ war gekommen, die KTG Energie AG und alle Anleger zu retten: „Meine Aktien steigen wieder, meine Anleihezinsen werden nachgezahlt, die Anleihe von läppisches 50. Mio. € wird bei Fälligkeit vollständig zurückgezahlt usw. usf., träumten die Anleger vor sich hin.“

Einen Dankgottesdienst für den „Weißen Ritter“ abzuhalten, der alle Anleger der KTG Energie AG völlig selbstlos rettet, dürfte indes etwas verfrüht sein.

Zur Überraschung aller vom Großbauer gebeutelten Kleinanleger könnte der vermeintlich „Weiße Ritter“ vielleicht wie ein normales Wirtschaftsunternehmen handeln und den nachfolgenden wirtschaftlich sinnvolleren Vorschlag in Erwägung ziehen:

2.) Vorschlag der Vorgehensweise an einen (nicht ganz so) „Weißen Ritter“

a)
Banken, die der KTG Energie Darlehen gegeben haben, die mit Biogasanlagen abgesichert sind, werden gerne bereit sein ein Massedarlehen für sehr geringen Zins bereitzustellen, um den Weiterbetrieb der Biogasanlagen zu ermöglichen.

Stillstand und Verfall der Anlagen würden andernfalls den Wert ihrer Sicherheiten vollständig ruinieren.

Eigenes Kapital muss ein Investor (vormals „Weißer Ritter“) demnach gar nicht einsetzen, um ein Massedarlehen zu gewähren. Ein schöner Vorteil für eine, bei der KTG Energie bereits engagierten, Bank wäre zudem, dass für einen Investor aus dem Hause Zech nicht die Eigenkapitalvorschriften für Banken bei der Vergabe von Massedarlehen gelten.

b)
Das Massedarlehen müsste von der Zech-Gruppe nicht mal ohne Sicherheiten vergeben werden.

Der Altvorstand der KTG Energie AG, Dr. B., versicherte seiner Zeit, dass die KTG Energie AG über umfangreiche unbelastete Sicherheiten verfügen würde, die einem Investor zur Kreditabsicherung angeboten werden könnten. Der Altvorstand ist längst Geschichte, die erwähnten Sicherheiten könnte man indes auch für ein Massedarlehen einfordern.

c)
Auch Massedarlehen müssen zurückgezahlt werden.

Sollte dies dann nicht, wie im Darlehensvertrag bestimmt, möglich sein, wäre dann ggf. eine Verwertung der Sicherheiten, also der Verkauf/die Versteigerung der Biogasanlagen möglich. Hilfsweise könne man dann auch noch die dramatische finanzielle Lage der KTG Energie anführen, wonach eine Veräußerung ihrer „Assets“ natürlich alternativlos wäre.

d)
Ein anderer Käufer als den Ex-“Weißen Ritter“ oder ein Unternehmen der Zech-Gruppe wird es kaum geben, da dieser für eine Finanzierung einer Bank eben keinerlei Kreditsicherheiten an den Biogasanlagen mehr einräumen kann. Alle denkbaren Sicherheiten an denen ein Drittkäufer Interesse haben könnte, liegen- spätestens nach dem Massedarlehen-beim „Weißen Ritter“ und seinen Banken.

Kein anderer Interessent wäre zudem so verwegen eine Biogasanlage zu kaufen, wenn deren Rohstoffversorgung mit Substraten (Maissilage etc.) nicht gesichert ist, sondern vielmehr in den Händen der Unternehmensgruppe Zech liegt, die auch den „Weißen Ritter“ stellt.

Demnach gibt es nur noch einen Käufer, der dann „natürlicherweise“ den Preis bestimmen kann

e)
Damit aber die Kleinanleger nicht querschießen, sollte die Veräußerung noch vor der ersten Gläubigerversammlung und vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über die Bühne gehen.

Die Zustimmung des vorläufigen Gläubigerausschusses dürfte kein Problem sein, da dieser aus den Banken, dem „Weißen Ritter“ (=Massekreditgläubiger), den Arbeitnehmern und erst ganz am Ende aus den Kleinanlegern mit ihren Schuldverschreibungen bestehen würde. Die Vertreter der Kleinanleger im Gläubigerausschuß könnten so locker überstimmt werden.

Ob die alten Darlehensforderungen der KTG Agrar gegenüber der KTG Energie schon im vorläufigen Insolvenzverfahren als nachrangige Gesellschafterforderung behandelt wird, die der Gustav-Zech-Stiftung keinen Sitz im vorläufigen Gläubigerausschuss einbringt, wird der Insolvenzrichter entscheiden.

Die erforderlichen Abstimmungsmehrheiten im vorläufigen Gläubigerausschuss wären auch ohne diese, auch wegen des Massedarlehens, ohnehin gesichert.

f)
Die ersten 20 Mio. € des Verkaufspreises der Biogasanlagen würden dann bei dem „Weißen Ritter“ zur Tilgung des Massedarlehens gezahlt; der – soweit vorhandene – Rest vorab auf die gesicherten Gläubigern (Banken/Lieferanten) verteilt und etwaig noch unvermeidbar übrigbleibende Krümel den privaten Anleihegläubigern hingeworfen.

So oder ähnlich würde es der Verfasser dem „Weißen Ritter“ vorschlagen, wenn er keine Anleger vertreten würde, die ihre Interessen auch gegen den dann (Nicht ganz so) „Weißen Ritter“ schützen wollen.

3.) Vorschlag an inzwischen aufgewachte Träumer

Anleger die wieder in der eher unwirtlichen Realität aufgewacht sind, sollten sich fragen, wann das letzte Mal ein „Weißer Ritter“ im realen Wirtschaftsleben aufgetaucht ist und ob dieser auch zig Jahre lang als Unternehmer wirtschaftlich erfolgreich war, wie die Zech-Unternehmensgruppe. Sollte dann ein Mangel an „Weißen Rittern“ festgestellt werden, wäre es vielleicht sinnvoller, auf eine weniger magische, eher profane Hilfestellung durch eine Anwaltskanzlei zurückzugreifen.

Die Kanzlei Mertens Rechtsanwälte vertritt seit Jahren bundesweit in gerichtlichen und außergerichtlich Verfahren, sowie Insolvenzverfahren ausschließlich die Interessen geschädigter Kapitalanleger und Bankkunden gegen Banken, Initiatoren und Vermittlern von Kapitalanlagen. Wir prüfen für Sie neben Schadensersatzansprüchen gegen die Verantwortlichen und den Vertrieb, auch ihre Möglichkeiten als Insolvenzschuldner dennoch ihren Teil am (Insolvenz-) Kuchen zu bekommen. In der Kapitalanlagesache KTG Energie AG sind wir bereits für eine Vielzahl von Mandanten tätig.

Auf unserer Internetseite zur KTG Energie AG:

http://mertens-rechtsanwaelte.de/Faelle/KTG-Energie/

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