Kündigung: Der größte Irrtum, den Arbeitnehmer regelmäßig begehen

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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen.

Scheu vor einer Klage? Schlechtes Gewissen? Das alles sollten Arbeitnehmer nicht haben, wenn sie sich gegen die Kündigung wehren wollen. Der Kündigungsschutzexperte Anwalt Bredereck meint: Betrachten Sie eine Klage rein wirtschaftlich, denn: Ihr Arbeitgeber sieht das genauso!

Arbeitnehmer sollten Emotionen nach einer Kündigung beiseite lassen. Es ist eine der größten Irrtümer, denen Arbeitnehmer nach einer Kündigung aufsitzen, wenn sie glauben, ihr Arbeitgeber oder Chef sei ihr Freund. Es ist aus meiner Sicht in den allermeisten Fällen fatal, wenn der Arbeitnehmer seinen alten Arbeitgeber nach der Kündigung in Schutz nimmt und ihm mit einer Klage oder Forderung keine Umstände machen will.

Ist die Kündigung ausgesprochen, geht es für den Arbeitgeber vorrangig nur ums Geld: Jeder Arbeitgeber hofft, sich nach einer Kündigung nicht mit einer Kündigungsschutzklage beschäftigen zu müssen, die für ihn in den meisten Fällen sehr teuer wird: Oft wird er eine hohe Abfindung zahlen oder mehrere Monate Lohn und Gehalt nachzahlen müssen. Diese Einstellung: dass es jetzt vor allem um den finanziellen Vorteil geht, sollte auch der Arbeitnehmer an den Tag legen!

Ich rate Arbeitnehmern nach einer Kündigung immer, sich zu sammeln und nüchtern zu prüfen, ob sich eine Klage lohnt. Falls ja – und das ist fast immer der Fall, wenn das Kündigungsschutzgesetz anwendbar ist – sollte man einen Anwalt, möglichst einen auf Kündigungsschutz spezialisierten Fachanwalt für Arbeitsrecht, beauftragen, ihm die Klage überlassen und sich neuen Aufgaben widmen.

Während der Kündigungsschutzklage spielen Emotionen sowieso keine Rolle. Bei den meisten Klagen geht es darum, eine möglichst hohe Abfindung zu erreichen. Da kommt es darauf an, wie gut der Kündigungsschutz ist: Ob das Kündigungsschutzgesetz anwendbar ist; auf die Betriebszugehörigkeit, Schwangerschaft, Elternzeit, Grad der Schwerbehinderung, Anhörung des Betriebsrats, Betriebliches Eingliederungsmanagement, Formvorschriften und vieles mehr. Und es geht darum, seine Ansprüche aus dem Arbeitsvertrag durchzusetzen, Ansprüche wegen Urlaubs, Überstunden, und um ein möglichst sehr gutes Arbeitszeugnis.

Bei den Abfindungsverhandlungen wird regelmäßig gepokert: Wer gute Karten hat, sprich: einen starken Kündigungsschutz, der erreicht meist eine hohe Abfindung. Vorausgesetzt: Man legt die emotionale Verbundenheit zum Arbeitgeber ad Acta, ruft rechtzeitig, am besten am Tag, an dem man das Kündigungsschreiben erhält, einen Anwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht an, und entscheidet sich, sofern ratsam, für eine Klage vor dem Arbeitsgericht.

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