Kündigung des Arztes, weil Reinigungskraft bei OP half
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Reinigungskraft assistiert bei Amputation
Im Oktober 2020 fand an der Uniklinik Mainz eine Operation mit kuriosem Ablauf statt. Bei dem Eingriff handelte es sich um die Amputation eines Zehs. Die beiden für die OP geplanten Chirurgen hatten kurzfristig einen Notfalleinsatz. Der als Ersatz bestellte Arzt traute sich den Routineeingriff allein zu. Eine OP-Assistenz war für den Eingriff scheinbar nicht vorgesehen.
Der Patient befand sich in einer Teilnarkose. Weil dieser plötzlich unruhig wurde, spannte der operierende Arzt kurzerhand eine ihm bekannte Reinigungskraft ein. Diese hielt unter Anleitung des Arztes das Bein des Patienten und reichte ihm OP-Besteck an. Aufgefallen ist das Szenario der OP-Managerin, die die Reinigungskraft mit Sauger und Kompresse in den Händen am OP-Tisch vorfand. Es ist unklar, ob der operierende Arzt die Reinigungskraft kurzerhand notdürftig in die OP-Hygiene einwies. Wohl war auch die Dokumentation des Eingriffs fehlerhaft.
Kündigung des Arztes nach Prozess am Arbeitsgericht
Norbert Pfeiffer, der Vorstands-Vorsitzende der Uniklinik Mainz, gab im Mai in einer Pressekonferenz bekannt: Der Operateur hätte in dieser Situation mindestens eine Pflegekraft zum Assistieren einsetzen müssen. Auch hätte die Möglichkeit bestanden, die Unterstützung von ärztlichen Kollegen anzufordern. In diesem Fall habe der Arzt allerdings absolut falsch gehandelt. Nach einem arbeitsgerichtlichen Prozess erfolgte die Entlassung des Mediziners. Ob die Klinik den betroffenen Patienten über den Ablauf seiner OP informierte, ist unklar.
Die Uniklinik Mainz war in den letzten Jahren wegen hoher Verschuldung und Personalmangel in die Schlagzeilen geraten. Eine personelle Umstrukturierung der Führungsebene soll nun Abhilfe schaffen.
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Stichworte: Arbeitsrecht, Kündigung
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