Kündigung: DIESE Einstellung steht einer hohen Abfindung im Weg (Tipps für Arbeitnehmer)

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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Dr. Attila Fodor, Berlin.


Gekündigte Arbeitnehmer können vor dem Arbeitsgericht hohe Abfindungen erreichen. Auch bei Aufhebungsverträgen lässt sich mit Verhandlungsgeschick viel herausholen – wenn nicht eine bestimmte Einstellung auf Arbeitnehmerseite dem entgegen stehen würde. Der Kündigungsschutzexperte Anwalt Bredereck sagt, welches Mindset-Problem gemeint ist, und wie es sich leicht beheben lässt.


Was Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in einer Beendigungssituation nach meiner Erfahrung am meisten beschäftigt, sind emotionale Themen: Verletzungen, die sich im Lauf des Arbeitsverhältnisses aufgestaut haben. Oft ist es verletzter Stolz, oder eine tief sitzende Enttäuschung oder Kränkung, die nach der Kündigung oder nach dem Angebot eines Aufhebungsvertrages ausbricht und die Gedankenwelt des Arbeitnehmers beherrscht.


Nicht wenige Arbeitnehmer nimmt das so sehr mit, dass sie die Frist für die Kündigungsschutzklage verpassen. Oder sie vergreifen sich gegenüber dem Chef und Kollegen im Ton, oder tun etwas Unüberlegtes, das Anlass für einen Kündigungsgrund bietet oder aus anderen Gründen die Chancen auf eine Abfindung schmälert.


Mehr noch: Mit dieser Einstellung schadet der Arbeitnehmer regelmäßig seiner Gesundheit, psychisch und körperlich. Das Umfeld des Arbeitnehmers, Partner und nahe Angehörige, leidet oft auch mit.


Fachanwaltstipps für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer: Konzentrieren Sie sich in einer Beendigungssituation zuerst auf Ihre Gesundheit und auf die Gesundheit Ihrer nahen Angehörigen.


Überlassen Sie die Verhandlungen um eine Abfindung einem ausgewiesenen Kündigungs- und Abfindungsexperten. Die Aufgabenverteilung sollte so sein: Ihr Anwalt kümmert sich um die Kündigungsschutzklage und die Abfindungsverhandlungen, Sie kümmern sich um sich und Ihre Lieben, und um Ihre berufliche Zukunft. Gehen Sie auf Jobsuche, lernen Sie mit einer Fortbildung Neues oder lassen Sie sich von einem Coach beraten – während Ihr Anwalt die höchstmögliche Abfindung für Sie herausholt.


Handeln Sie zügig nach einer Kündigung: Rufen Sie am selben Tag, an dem Sie das Kündigungsschreiben erhalten haben, bei einem auf Kündigung und Abfindung spezialisierten Anwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht an und sprechen Sie mit ihm über Klage- und Abfindungschancen. So gehen Sie sicher, dass Sie keine relevante Fristen verpassen, nicht die Dreiwochenfrist für die Kündigungsschutzklage und nicht die je nach Fall etwa drei bis fünftägige Frist für die sofortige Zurückweisung der Kündigung wegen Formfehler.


Haben Sie eine Kündigung erhalten? Droht Ihnen eine Kündigung? Haben Sie Fragen zu Ihrer Abfindung oder zum Aufhebungsvertrag?


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Bundesweite Vertretung


Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck vertritt seit mehr als 23 Jahren Arbeitnehmer und Arbeitgeber bundesweit bei Kündigungen und im Zusammenhang mit dem Abschluss von Aufhebungsverträgen und Abwicklungsvereinbarungen. 


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