Kündigung eines Arbeitsverhältnisses

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In Deutschland arbeiten die meisten Beschäftigten in einer nichtselbstständigen Tätigkeit. Dieser Tätigkeit liegt ein Arbeitsvertrag zugrunde, in dem zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer Regelungen, die für das Arbeitsverhältnis gelten, getroffen werden.

In diesem Arbeitsvertrag ist auch geregelt, ob die gesetzlichen Kündigungsfristen gelten, ob ein Tarifvertrag für die Kündigungsfristen und somit auch eine Kündigung Anwendung findet, bzw. sonstige Regelungen zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses.

Die Kündigungsgründe regelt immer das Gesetz. Das heißt, dass Kündigungen gerechtfertigt sein müssen.

Es muss dann überprüft werden, ob man aufgrund der Größe des Betriebes dem Kündigungsschutzgesetz unterliegt. Dann muss überprüft werden, ob die vom Arbeitgeber ausgesprochenen Kündigungsgründe gerechtfertigt sind. Das müssen die Gerichte entscheiden.

Sie müssen darauf achten, dass Sie innerhalb von 3 Wochen, nachdem Sie die Kündigung erhalten haben, Kündigungsschutzklage bei dem für Sie zuständigen Arbeitsgericht durch uns einreichen. Ansonsten wird die Kündigung wirksam.

Grundsätzlich kann der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis kündigen. Während der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis unter leichteren Bedingungen kündigen kann, als der Arbeitgeber, so muss der Arbeitgeber seine Kündigung begründen. Dabei wird dann geprüft ob die Kündigung gerechtfertigt war oder nicht.

Kündigungsgründe sind betriebsbedingte Kündigungsgründe, verhaltensbedingte Kündigungsgründe oder personenbedingte Kündigungsgründe.

Je nachdem, welchen Kündigungsgrund der Arbeitgeber angibt, wird dieser vom Arbeitsgericht überprüft, ob er auch tatsächlich vorliegt. Nur dann ist eine Kündigung gerechtfertigt. Ansonsten ist sie ungerechtfertigt, und der Arbeitgeber muss den Arbeitnehmer weiter beschäftigen.

In größeren Betrieben wird auch ein Sozialplan erstellt, welcher ebenfalls durch das Gericht überprüft wird.

Sie können also viel gegen eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses vorbringen, und die Gerichte überprüfen dann, ob Sie ihr Arbeitsverhältnis tatsächlich beenden müssen.

Bitte beachten Sie, dass ein Aufhebungsvertrag in 95 % der Fälle dazu führt, dass Sie beim Arbeitslosengeld eine Sperrfrist erhalten. Deshalb ist es unbedingt notwendig, vor Abschluss eines Aufhebungsvertrages eine anwaltliche Beratung durch uns in Anspruch zu nehmen.

Der sicherste Weg ist es immer, innerhalb der 3 Wochen Frist Kündigungsschutzklage zu erheben.

Vor den Arbeitsgerichten erhalten Sie für ein derartiges Kündigungsschutzverfahren Prozesskostenhilfe. Das heißt, sollten Ihre finanziellen Verhältnisse Anlass dazu geben, dass Sie einen Anwalt nicht alleine bezahlen können, so erhalten Sie staatliche Hilfe.

Das wird überprüft, indem man seine Einkommensverhältnisse sodann mit der Kündigungsschutzklage über den Anwalt bei Gericht einreicht. Wir helfen Ihnen dabei! Dann erhalten Sie die Anwaltsgebühren aus der Staatskasse erstattet.

Im arbeitsgerichtlichen Verfahren trägt jede Partei in der 1. Instanz die eigenen Anwaltsgebühren. Die Anwaltsgebühren der Gegenseite muss man in der 1. Instanz nicht tragen.

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