Kündigung eines Schwerbehinderten: Wie weit geht sein Beschäftigungsanspruch?

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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Dr. Attila Fodor, Berlin und Essen.

Arbeitnehmer mit einem Grad der Schwerbehinderung haben einen starken Kündigungsschutz, unter anderem wegen des Beschäftigungsanspruchs für Schwerbehinderte. Was dieser für schwerbehinderte Arbeitnehmer bedeutet, sagt der Kündigungsschutzexperte Anwalt Bredereck:

Wie weit geht der Beschäftigungsanspruch für Schwerbehinderte?

Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts bedeutet der Beschäftigungsanspruch des schwerbehinderten Arbeitnehmers nicht, dass der Arbeitgeber deswegen sein Organisationskonzept ändern muss und für seinen Mitarbeiter extra einen neuen Arbeitsplatz schaffen muss.

Der Arbeitgeber ist aber verpflichtet, die konkreten Beschäftigungsmöglichkeiten vor Ort voll auszuschöpfen und den schwerbehinderten Mitarbeiter dabei vorrangig zu behandeln!

Tut der Arbeitgeber das nicht, hat der schwerbehinderte Arbeitnehmer regelmäßig sehr gute Chancen, mit einer Klage seine Weiterbeschäftigung zu erreichen und gegebenenfalls vor Gericht eine hohe Abfindung auszuhandeln – vorausgesetzt er legt rechtzeitig innerhalb der Dreiwochenfrist nach Zugang des Kündigungsschreibens Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht ein!

Arbeitnehmern mit einem Grad der Schwerbehinderung rate ich, möglichst früh mit einem Experten über ihren Kündigungsschutz und die damit einhergehenden Chancen auf eine hohe Abfindung zu sprechen.

Hat man das Kündigungsschreiben bereits erhalten, sollte man sich umgehend an einen auf Kündigungsschutz spezialisierten Anwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht wenden und sich über die Chancen einer Kündigungsschutzklage beraten lassen.

Um alle Fristen einzuhalten und den Kündigungsschutz am besten auszuschöpfen, rate ich dazu, den Anwalt am selben Tag anzurufen, an dem man das Kündigungsschreiben erhalten hat.

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