Kündigung erhalten? Was nun?

  • 4 Minuten Lesezeit

Haben Sie kürzlich eine Mitteilung von Ihrem Arbeitgeber über die Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses erhalten? Hier finden Sie wichtige Schritte, die Sie nun unternehmen sollten:

1. Bewahren Sie Ruhe:

Es ist völlig normal, sich in den ersten Momenten nach Erhalt einer Kündigung überwältigt oder sogar schockiert zu fühlen. In dieser Situation ist es ratsam, tief durchzuatmen und sich nicht impulsiv zu verhalten. Vermeiden Sie es, sofortige Entscheidungen zu treffen oder emotionale Aussagen gegenüber Kollegen oder Vorgesetzten zu tätigen. Es ist besonders wichtig, nicht den Drang zu verspüren, Ihrem Vorgesetzten unmittelbar Ihre Meinung zu sagen. Eine solche Reaktion könnte negative Konsequenzen haben und Ihre Position im späteren Verlauf des Prozesses beeinträchtigen. Daher ist es entscheidend, Ruhe zu bewahren.

2. Unterschreiben Sie nichts:

Nach Erhalt einer Kündigung kann es vorkommen, dass Ihr Arbeitgeber Ihnen zusätzliche Dokumente zur Unterschrift vorlegt. Es ist äußerst wichtig, in diesem Moment nichts zu unterzeichnen, selbst keine Empfangsbestätigung. Sie sind nicht dazu verpflichtet. Lassen Sie sämtliche Unterlagen von Ihrem Rechtsanwalt überprüfen, da dieser beurteilen kann, welche Dokumente Sie unterzeichnen können und welche nicht.

3. Konsultieren Sie einen Fachanwalt für Arbeitsrecht:

Sobald Sie eine Kündigung erhalten haben, sollten Sie umgehend einen spezialisierten Fachanwalt für Arbeitsrecht aufsuchen. Suchen Sie nach einem Anwalt, der sich auf dieses Rechtsgebiet spezialisiert hat, da das Arbeitsrecht komplex ist. Nur weil ein Anwalt in einem anderen Bereich erfolgreich tätig war, bedeutet das nicht automatisch, dass er auch im Arbeitsrecht versiert ist. Ähnlich wie bei Gesundheitsfragen, bei denen Sie bei Augenproblemen keinen Kardiologen aufsuchen würden, ist es entscheidend, den richtigen Fachmann zu konsultieren.

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a) Die 3-Wochen-Frist:

Nach Erhalt der Kündigung haben Sie lediglich drei Wochen Zeit, Klage gegen die Kündigung einzureichen. Wenn Sie diese Frist verpassen, haben Sie grundsätzlich keine Möglichkeit mehr, gegen die Kündigung vorzugehen, selbst wenn diese eigentlich unrechtmäßig war. Dies ist in den Paragraphen 4 und 7 des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) geregelt. Dort heißt es unter anderem:

"Will ein Arbeitnehmer geltend machen, dass eine Kündigung sozial ungerechtfertigt oder aus anderen Gründen rechtsunwirksam ist, so muss er innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung Klage beim Arbeitsgericht auf Feststellung erheben, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht aufgelöst ist."

b) Mangelnde Bevollmächtigung:

Aus unserer Erfahrung wissen wir, dass Kündigungen oft von Personen unterzeichnet werden, die nicht befugt sind, den Arbeitgeber zu vertreten. In solchen Fällen können Sie die Kündigung gemäß § 174 BGB zurückweisen. Diese Zurückweisung muss unverzüglich erfolgen, in der Regel innerhalb von sieben Tagen, es sei denn, es liegen besondere Umstände vor.

Die Zurückweisung hat zur Folge, dass die Kündigung unwirksam wird. Der Arbeitgeber kann diesen Mangel zwar später beheben, indem er eine formell korrekte Kündigung ausspricht. Dies kann jedoch Wochen in Anspruch nehmen und in bestimmten Fällen erhebliche Verzögerungen verursachen. Ein Beispiel aus der Praxis verdeutlicht dies:

Beispiel :

Arbeitnehmer A hat eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Quartalsende. Am 27.06.2023 stellt ihm der Arbeitgeber eine Kündigung zu mit Wirkung zum 30.09.2023. Die Kündigung ist vom Abteilungsleiter unterzeichnet, der keine Vertretungsberechtigung besitzt. Am 01.07.2023 weist der Rechtsanwalt des Arbeitnehmers die Kündigung wirksam zurück. Nun musste der Arbeitgeber eine neue Kündigung ausprechen und zwar mit Wirkung zum 31.12.2023, weil er die Frist im Juni durch die Zurückweisung nicht mehr einhalten kann. Hier hat der Arbeitnehmer durch eine einfache Maßnahme drei Monate gewonnen, weil er schnell reagiert hat.  

c) Fazit:

Warten Sie nicht zu lange und konsultieren Sie unverzüglich einen Rechtsanwalt, nachdem Sie eine Kündigung erhalten haben. Bei uns haben Sie die Möglichkeit, eine kostenfreie Erstberatung per Telefon oder Video in Anspruch zu nehmen, bequem von zu Hause aus.

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4. Melden Sie sich bei der Arbeitsagentur:

Sobald Sie wissen, dass Sie arbeitslos werden, sind Sie verpflichtet, sich unverzüglich bei der Arbeitsagentur zu melden. Versäumen Sie es, dies innerhalb von drei Tagen nach Erhalt der Kündigung zu tun, kann dies zu einer Sperrfrist beim Arbeitslosengeld führen. Wenn die Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses noch mehr als drei Monate entfernt ist, genügt es, wenn Sie spätestens einen Tag vor Ablauf dieser Frist bei der Arbeitsagentur erscheinen. Es ist ratsam, sogar drei Monate plus eine Woche im Voraus dorthin zu gehen.

Beispiel: Der Arbeitnehmer Herr Mustermann erhält am 28.01.2022 eine Kündigung. Aufgrund seiner langjährigen Beschäftigung beträgt die Kündigungsfrist 6 Monate, weshalb er am 01.08.2022 arbeitslos wird (sofern er bis dahin keinen neuen Job findet). Gemäß der oben genannten Frist muss er sich bis spätestens 30.04.2022 als arbeitssuchend melden.

Sie können sich auch online bei der Arbeitsagentur arbeitslos melden.

Foto(s): Fatih Bektas

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