Kündigung: Höhere Abfindung wegen fehlerhafter Betriebsratsanhörung!

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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Dr. Attila Fodor, Berlin und Essen.

Allein die Existenz eines Betriebsrats erhöht regelmäßig die Chancen auf eine höhere Abfindung. Warum das so ist, sagt der Kündigungsschutzexperte Anwalt Bredereck:

Arbeitnehmer verschenken oft viel Geld, wenn sie ihre Abfindung mit pauschalen Formeln berechnen lassen, etwa mit der Formel: "Ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr".

Denn eine Abfindung ist so gut wie immer Verhandlungssache, und dabei spielen die Chancen der Kündigungsschutzklage meist eine entscheide Rolle.

Grundsätzlich gilt: Wer geschickt verhandelt, erreicht nicht selten Abfindungen weit jenseits der formelhaft berechneten Pauschalbeträge.

Einer der häufigsten Gründe für den Erfolg einer Kündigungsschutzklage ist die fehlerhafte Betriebsratsanhörung. Tatsächlich kommt es nicht oft vor, dass Arbeitgeber die Betriebsratsanhörung so hinbekommen, dass sie den rechtlichen Vorgaben genügt.

Gibt es beim Arbeitgeber einen Betriebsrat, muss der Arbeitgeber ihn vor einer Kündigung detailliert über die Einzelheiten der Kündigung informieren!

Diesen Vorgang nennt man zwar „Anhörung“, dabei kommt es aber nur darauf an, dass der Arbeitgeber den Betriebsrat so umfassend, wie gesetzlich vorgesehen, informiert. Ob und wie sich der Betriebsrat zur Kündigung äußert, spielt für die Wirksamkeit der Anhörung regelmäßig keine Rolle.

Da sich Arbeitgeber so schwer damit tun, den Betriebsrat ordnungsgemäß zu informieren, scheitern die meisten Anhörungen mit der Folge, dass damit auch die Kündigung unwirksam wird – sofern allerdings der Arbeitnehmer gegen die Kündigung rechtzeitig Kündigungsschutzklage einreicht!

Arbeitnehmertipp: Mit einer arbeitsrechtlichen Rechtsschutzversicherung erhöhen Sie die Chancen Ihrer Kündigungsschutzklage. Und: Rufen Sie nach der Kündigung so schnell, wie möglich einen auf Kündigungsschutz spezialisierten Anwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht an und lassen Sie sich zu den Erfolgsaussichten der Kündigungsschutzklage beraten. Je früher Sie den Anwalt anrufen, desto wirksamer kann er gegen die Kündigung vorgehen!

Sie haben eine Kündigung erhalten? Droht man Ihnen mit der Kündigung? Sie haben Fragen zu Ihrer Abfindung oder zum Aufhebungsvertrag?

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Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck vertritt seit 23 Jahren Arbeitnehmer und Arbeitgeber bundesweit bei Kündigungen und im Zusammenhang mit dem Abschluss von Aufhebungsverträgen und Abwicklungsvereinbarungen.

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