Kündigung im Urlaub: Ihre Rechte und Handlungsmöglichkeiten im Ernstfall
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Die Urlaubszeit ist für viele Arbeitnehmer die wohlverdiente und entspannteste Zeit des Jahres. Doch was passiert, wenn während des Urlaubs plötzlich eine Kündigung im Briefkasten liegt? Darf der Arbeitgeber das überhaupt? Und was kann man als Arbeitnehmer tun, um sich zu wehren? In diesem Artikel beleuchten wir die rechtlichen Grundlagen und geben praktische Rechtstipps, wie Sie sich in einer solchen Situation verhalten sollten.

Wie sehen die rechtlichen Grundlagen aus?
Grundsätzlich ist es dem Arbeitgeber erlaubt, auch während des Urlaubs eine Kündigung auszusprechen. Es gibt keine gesetzliche Regelung, die dies ausdrücklich verbietet. Allerdings gibt es bestimmte formale und inhaltliche Voraussetzungen, die eine Kündigung erfüllen muss, damit sie wirksam ist.
Formale Anforderungen
Schriftform: Die Kündigung muss immer schriftlich erfolgen (§ 623 BGB). Eine mündliche Kündigung oder ein Kündigung per E-Mail ist daher unwirksam.
Zugang der Kündigung: Die Kündigung wird erst wirksam, wenn sie dem Arbeitnehmer zugeht. Das ist der Fall, wenn das Kündigungsschreiben in die tatsächliche Verfügungsgewalt des Arbeitnehmers gelangt und dieser unter gewöhnlichen Umständen die Möglichkeit hat, von dem Schreiben Kenntnis zu nehmen. Dies kann problematisch sein, wenn der Arbeitnehmer im Urlaub ist und das Schreiben erst nach seiner Rückkehr im Briefkasten findet. Dann ist die Kündigung regelmäßig bereits mit Einwurf in den Briefkasten zugegangen.

Kündigungsschutz
Arbeitnehmer genießen in Deutschland einen umfassenden Kündigungsschutz, insbesondere wenn das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) Anwendung findet. Dies ist der Fall, wenn der Betrieb regelmäßig mehr als zehn Arbeitnehmer beschäftigt und das Arbeitsverhältnis seit mehr als sechs Monaten besteht. Unter diesen Voraussetzungen kann der Arbeitgeber nur aus drei Gründen kündigen:
Betriebsbedingte Kündigung: Wegen dringender betrieblicher Erfordernisse.
Verhaltensbedingte Kündigung: Wegen des Verhaltens des Arbeitnehmers.
Personenbedingte Kündigung: Wegen persönlicher Eigenschaften oder Fähigkeiten des Arbeitnehmers.

Was tun bei Kündigung im Urlaub?
Wenn Sie während Ihres Urlaubs eine Kündigung erhalten, sollten Sie folgende Schritte unternehmen:
Kündigung prüfen lassen: Lassen Sie die Kündigung von einem Anwalt für Arbeitsrecht prüfen. Viele Kündigungen sind aus formalen oder inhaltlichen Gründen unwirksam.
Kündigungsschutzklage erheben: Wenn Sie Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Kündigung haben, sollten Sie innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen. Diese Frist ist sehr strikt und kann nur in Ausnahmefällen verlängert werden. Sollten Sie daher länger im Urlaub sein, sollten Sie dafür sorgen, dass Freunde oder Nachbarn den Briefkasten regelmäßig leeren, umso rechtzeitig handeln zu können.
Dokumentation und Beweissicherung: Dokumentieren Sie den Erhalt der Kündigung und bewahren Sie alle relevanten Unterlagen sorgfältig auf. Dies kann im Rahmen einer Kündigungsschutzklage von Bedeutung sein.

Rechtstipp:
Auch wenn eine Kündigung im Urlaub grundsätzlich möglich ist, gibt es durchaus rechtliche Hürden, die der Arbeitgeber überwinden muss. Arbeitnehmer sollten sich im Falle einer solchen Kündigung nicht scheuen, rechtlichen Rat einzuholen und gegebenenfalls gegen die Kündigung vorzugehen. Mit der richtigen rechtlichen Unterstützung können Sie Ihre Chancen auf eine erfolgreiche Abwehr der Kündigung erheblich steigern.

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