Kündigung ohne Unterschrift – wirksam? (Tipps für Arbeitnehmer)

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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Dr. Attila Fodor, Berlin und Essen.

Manchmal kommt es vor, dass auf dem Kündigungsschreiben die Unterschrift fehlt, oder Arbeitgeber kündigen „elektronisch“ per Email, WhatsApp-Nachricht oder SMS. Diese Kündigungen haben gemeinsam, dass dort die vom Gesetz vorgeschriebene eigenhändige Unterschrift fehlt.

Was das für Folgen hat, und was Arbeitnehmern zu raten ist, wenn sie eine Kündigung ohne (eigenhändige) Unterschrift erhalten, sagt der Kündigungsschutzexperte Anwalt Bredereck:

Eine Kündigung, auf der die Unterschrift fehlt, ist unwirksam! Sie verstößt gegen die gesetzlich vorgeschriebene Schriftform, mit der Folge, dass die Kündigung das Arbeitsverhältnis nicht wirksam beendet.

Gegen eine solche Kündigung sollte man fristgemäß Kündigungsschutzklage erheben, also innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung!

Nur so kann der Arbeitnehmer rechtssicher seinen Job retten; in diesen Fällen wird jedes Arbeitsgericht zugunsten des Arbeitnehmers entscheiden. Oder der Arbeitnehmer einigt sich vor dem Arbeitsgericht mit seinem Chef und bekommt von ihm eine Abfindung.

Aus demselben Grund unwirksam sind Kündigungen per Email, WhatsApp, SMS, oder Fax. Auch dort fehlt die eigenhändige Unterschrift, die Schriftform ist nicht eingehalten.

Ich rate allen Arbeitnehmern, auch gegen solche Kündigungen Klage einzureichen, und zwar gegen jede einzelne, falls man auf mehreren Wegen eine Kündigungsnachricht erhält.

Bekommt man eine unterschriebene und eine nicht-unterschriebene Kündigung, und dazu auch eine per Email, sollte man gegen jede, also gegen drei Kündigungen, Kündigungsschutzklage einreichen.

Die nicht-unterschriebenen Kündigungen würden vom Arbeitsgericht wegen Verletzung der Formvorschriften für unwirksam erklärt, die unterschriebene gegebenenfalls aus anderen Gründen.

Sofern das Kündigungsschutzgesetz gilt, ist der Arbeitnehmer im Fall einer formunwirksamen Kündigung in einer guten Verhandlungsposition, eine hohe Abfindung zu erreichen.

Haben Sie eine Kündigung erhalten? Droht Ihnen eine Kündigung? Haben Sie Fragen zu Ihrer Abfindung oder zum Aufhebungsvertrag?

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Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck vertritt seit mehr als 23 Jahren Arbeitnehmer und Arbeitgeber bundesweit bei Kündigungen und im Zusammenhang mit dem Abschluss von Aufhebungsverträgen und Abwicklungsvereinbarungen.

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