Kündigung und Aufhebungsvertrag: Vertretung durch bundesweit tätigen Anwalt sinnvoll?

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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Dr. Attila Fodor, Berlin und Essen.

Bei Kündigungen und bei Verhandlungen um einen Aufhebungsvertrag vertreten einige Anwaltskanzleien Arbeitnehmer bundesweit, das heißt: sie nehmen Mandate auch in entfernteren Regionen der Bundesrepublik an.

Bevor sie einen Anwalt von weiter weg engagieren, fragen sich viele Arbeitnehmer, welche Vorteile ihnen das bringt, und ob sie deswegen Nachteile zu befürchten haben. Der Kündigungsschutzexperte Anwalt Bredereck, selbst seit vielen Jahren bundesweit tätig, hat dazu Antworten:

Zunächst: Oft kommt es gar nicht dazu, dass man sich vor Gericht treffen muss, wenn man sich nämlich im Vorfeld über die Abfindungssumme telefonisch einig geworden ist.

Kommt es aber im Rahmen einer Kündigungsschutzklage zu einem Güte- oder Kammertermin, übernehmen von Ausnahmen abgesehen sogenannte Terminsvertreter die Vertretung im Gerichtstermin. Meist sind das Anwälte, die ihre Kanzlei vor Ort haben, und nicht der Anwalt, der die Akte bearbeitet.

Das hat oft viele Vorteile – und grundsätzlich keine Nachteile. Warum das so ist, liegt an der Art und Weise, wie ein Kündigungsschutzprozess meist abläuft. In den meisten Fällen einigen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber auf eine Abfindung. Wieviel man herausholt, entscheidet regelmäßig auch die Prozesstaktik und schlichtes Pokern.

Hierfür sind Terminsvertreter oft genau die richtige Wahl: Bei bestimmten Fragen durch das Gericht verweisen sie auf den aktenführenden Anwalt, der diese Fragen später schriftlich beantwortet – so gewinnt der Arbeitnehmer Zeit und wird im Termin nicht zu etwas bewegt, was er nicht möchte.

Mehr noch: Der Terminsvertreter ist nicht an die örtlichen „Haussätze“ der Arbeitsgerichte gebunden, mit der man dort die Höhe der Abfindung oft formelartig berechnet. Sie fühlen sich nicht verpflichtet, einer bestimmten Abfindung zuzustimmen, und damit unterschwellig vielleicht auch dem Richter Arbeit zu ersparen – schließlich sieht man sich dort immer wieder.

Bei unseren Verhandlungen lassen wir uns nicht von Haussätzen der Gerichte beeindrucken. Wir wollen für unsere Mandanten das beste Ergebnis erzielen. Falls die Klageaussichten des Arbeitnehmers ausgesprochen gut sind, ist es für uns in bestimmten Fall-Konstellationen durchaus üblich, ein Vielfaches der Haussätze einzufordern – und auch zu bekommen.

Wir vertreten im Übrigen Arbeitnehmer auch in Frankreich, Polen, der Schweiz und in Österreich, ebenfalls mit Terminsvertretern. Einzige Voraussetzung: Auf das Arbeitsverhältnis ist deutsches Recht anwendbar – und die Vertretung beziehungsweise Klage hat ausreichend Aussichten auf Erfolg.

Am wichtigsten ist aber die Erfahrung, Kompetenz und der Grad der Spezialisierung des Anwalts beziehungsweise Fachanwalts für Arbeitsrecht auf Kündigungsschutzklagen, Aufhebungsverträge und Abfindungsverhandlungen: Hierauf sollte der Arbeitnehmer bei der Wahl seines Anwalts achten, und nicht auf die Entfernung zum Kanzleisitz.

Haben Sie eine Kündigung erhalten? Droht Ihnen eine Kündigung? Haben Sie Fragen zu Ihrer Abfindung oder zum Aufhebungsvertrag?

Rufen Sie noch heute Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck an. In einer kostenlosen und unverbindlichen telefonischen Ersteinschätzung beantwortet er Ihre Fragen zum Kündigungsschutz und zur Abfindungshöhe.

Bundesweite Vertretung

Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck vertritt seit mehr als 23 Jahren Arbeitnehmer und Arbeitgeber bundesweit bei Kündigungen und im Zusammenhang mit dem Abschluss von Aufhebungsverträgen und Abwicklungsvereinbarungen. 

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