Kündigung und Betriebsrat

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Betriebsräte sind mancherorts nicht gern gesehen. Manche Firmen verlegen sogar ihren Sitz, wenn sie mitbekommen, dass ein Betriebsrat gegründet wird. So, als wenn es sich um eine ansteckende Krankheit handelt.

Dabei macht der Betriebsrat nichts anderes, als einfach nur die Rechte der Kolleginnen und Kollegen wahrzunehmen.

Das ist mit einigen Vorteilen verbunden.

So kann sich der Betriebsrat z.B. auf Kosten der Firma schlau machen, um zunächst einmal seiner Rechte überhaupt kennen zu lernen (Mitbestimmung etc.).

Wird es zu kompliziert, kann er auf Kosten der Firma Rechtsrat einholen.

Und das Gesetz gibt dem Betriebsrat einen besonderen Kündigungsschutz. Der Betriebsrat kann nämlich nicht ordentlich gekündigt werden.

Das führt im Falle einer Trennung oftmals zu enormen Abfindungszahlungen. In der Presse liest man darüber freilich wenig, denn so etwas ist nicht unbedingt im Sinne der Firma. Da wird Stillschweigen vereinbart.

Und es ist gar nicht schwer, einen Betriebsrat zu gründen. Gerade in den jetzigen Zeiten sollte man ernsthaft darüber nachdenken.

Rechtsanwalt Borth

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