Kündigung und Krankheit

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Große Missverständnisse bestehen immer noch bei der Frage Kündigung und Krankheit.

Es ist ein Irrglaube, dass während einer Krankheit keine Kündigung ausgesprochen werden kann.

Selbstverständlich kann auch während einer Krankheit eine Kündigung ausgesprochen werden.

Eine ganz andere Frage ist, ob wegen der Krankheit gekündigt werden kann.

Diese Frage ist nicht so einfach zu beantworten.

In jedem Falle hat der Arbeitgeber es schwer, eine Kündigung wegen Krankheit so zu begründen, dass das Arbeitsgericht diese Kündigung als wirksam ansieht.

Richtschnur ist zum einen das Lohnfortzahlungsgesetz. Dieses regelt bekanntlich, dass der Arbeitgeber bis zu 6 Wochen Lohn bezahlen muss, auch wenn der Arbeitnehmer krank ist.

Jedenfalls ist keine Kündigung wegen Krankheit gerechtfertigt, wenn es sich lediglich um eine Krankendauer von 6 Wochen handelt.

Zum anderen kommt es auf die ärztliche Einschätzung an: Kommt der Arzt zu dem Ergebnis, dass trotz langer Krankheit damit zu rechnen ist, dass der/die Betroffene gesundet, so spricht man von einer sogenannten positiven Zukunftsprognose. In einem solchen Fall ist also damit zu rechnen, dass aus ärztlicher Sicht eine Gesundung eintritt und der/die Betroffene wieder arbeiten kann.

Dann ist eine Kündigung wegen Krankheit nicht gerechtfertigt.

Letztlich muss ein Arbeitgeber auch versuchen, erkrankte Arbeitnehmer wieder in den Arbeitsprozess einzugliedern. (sogenanntes Betriebliches Eingliederungsmanagement) Unterlässt er dies, kann sich diese ebenfalls ungünstig auf einen Kündigungsprozess auswirken.

Sie sehen also: Kündigung während der Krankheit JA, Kündigung wegen Krankheit ÄUSSERST ZWEIFELHAFT!

Rechtsanwalt Borth

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