Kündigung wegen Speicherung dienstlicher Daten auf privaten Geräten? Tipps für Arbeitnehmer

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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Dr. Attila Fodor, Berlin und Essen.

Handy, USB-Stick, Laptop: Viele Arbeitnehmer nutzen ihre private Geräte für die berufliche Tätigkeit, etwa wenn sie dienstliches am privaten Laptop bearbeiten oder ein Dokument am Arbeitsplatz abfotografieren, um zuhause eine Präsentation vorzubereiten.

Doch riskiert der Arbeitnehmer dadurch seinen Arbeitsplatz? Könnte ihm deswegen gekündigt werden, und falls ja unter welchen Voraussetzungen? Dazu der Kündigungsschutzexperte Anwalt Bredereck:

Auch wenn der Arbeitnehmer sein privates Handys oder seinen privaten Laptop für seine Arbeit benötigt: Für ihn ist es riskant, dienstliche Daten ohne ausdrückliche Genehmigung durch seinen Chef auf privaten Datenträgern zu speichern.

Denn einerseits könnte der Arbeitgeber dies, falls er ohnehin nach einem Kündigungsgrund sucht, als arbeitsvertragliche Pflichtverletzung bewerten und versuchen, damit eine verhaltensbedingte Kündigung zu begründen, oder mit einer Abmahnung zumindest vorzubereiten.

Zum anderen könnte der Arbeitnehmer damit einen Schaden beim Arbeitgeber verursachen, etwa wenn sein privater Rechner gehackt wird, oder sein Handy gestohlen wird und es dadurch zu einer Verbreitung der dienstlichen Daten kommt.

Regelmäßig sind Dateien auf Dienstgeräten besser gegen den Zugriff Dritter geschützt, und falls man einen Hackerangriff auf den Arbeitgeber durch die ungenehmigte Speicherung dienstlicher Daten auf dem privaten PC mitverursacht hat, reicht das regelmäßig zumindest für eine Abmahnung aus.

Im Extremfall, etwa bei hohen Schäden, oder falls der Arbeitnehmer bereits abgemahnt wurde, könnte der Arbeitgeber unter Umständen mit einer Kündigung reagieren, mitunter sogar mit einer fristlosen.

Arbeitnehmertipp: Schauen Sie in Ihrem Arbeitsvertrag nach, was dort zur Speicherung dienstlicher Daten auf privaten Speichermedien steht – und halten Sie sich daran. Steht dort nichts, rate ich dazu, dass Sie Ihren Arbeitgeber um eine schriftliche Zustimmung bitten, dass Sie dienstliche Daten auf Ihren privaten Geräten speichern und bearbeiten dürfen. Liegt Ihnen diese ausdrückliche Zustimmung vor, kann Ihnen Ihr Arbeitgeber die Speicherung der Daten oder einen schädlichen Hackerangriff regelmäßig nicht mehr vorwerfen.

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